Die Mischehengesetzgebung der katholischen Kirche ist bisher dadurch gekennzeichnet gewesen, daß sie konfessionell gemischte Ehen ablehnte. Seelsorger sind angewiesen gewesen, die Katholiken nach Möglichkeit davon abzuhalten, Nichtkatholiken zu heiraten. Nur wenn der Katholik darauf hinweisen konnte, daß ohnehin für seinen Glauben in seiner künftigen Ehe mit dem Nichtkatholiken keine Gefahr bestehe, erlaubte die kirchliche Gesetzgebung der kirchlichen Verwaltung, eine Dispens auszusprechen.
Im Anschluß daran beschreibt nun Schwarz ein Seminar, wie er es kennengelernt haben will. Den Höhepunkt erreicht dieser scheinbare Tatsachenbericht in den Ausführungen: „An Stelle der Bildung tritt die Ausbildung in Glaubensdingen ...Er (sc. der Seminarist) muß meistens auch auf engeren Kontakt mit seinen Brüdern in Christo verzichten. Im Seminar soll über das dargelegte System nicht diskutiert werden. Das wäre Aufwiegelung. Wem etwas nicht recht ist, der soll mit dem Regens reden. Denn die Kommunikation darf in jedem autoritären System nur über die Zentralperson gehen, um jede