Laut § 1 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945 beschloß die damalige provisorische Bundesregierung, daß alle nah dem 13. März 1938 erlassenen Gesetze und Verordnungen, die mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, dem Rechtsempfinden des österreichischen. Volkes widersprechen oder typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthalten, aufgehoben werden. Dabei wurde gleichzeitig dem Gesetzgeber Vorbehalten, mittels Kundmachung festzustallen, welche Rechtsvorschriften im Sinne dieser Bestimmung als aufgehoben zu gelten haben.Auf Grund dieses Verfassungsgesetzes
Als vor wenigen Wochen auf der Pariser Außenministertagung der Anspruch Österreichs auf Südtirol abgewiesen wurde, fühlten sich alle Österreicher in ihren Gefühlen zutiefst verletzt, zumal von der Außenministerkonferenz selbst keine nähere Begründung für die Ablehnung gegeben wurde. Nur im englischen Unterhaus äußerte sich Minister Noel Baker unter Berufung auf Außenminister Bevin, daß der ethnische Anspruch Österreichs auf Südtirol zwar zu Recht bestehe, diese Provinz aber gegenwärtig wirtschaftlich mehr an Italien als an Österreich gebunden sei.Eine solche rein