Die Einführung der Geschworenengerichte in Österreich im Jahre 1848 fiel zeitlich zusammen mit dem Kampf um die Verfassungsform der konstitutionellen Monarchie; das Streben des Volkes war damals sowohl auf die direkte Teilnahme an der Gesetzgebung als auch an der Rechtsprechung gerichtet. Das Verlangen nach direkter Teilnahme an der Rechtsprechung entsprang nicht nur allgemeinen politischen Erwägungen, sondern vor allem dem konkreten Bedürfnis, die Angeklagten vor ungerechtfertigter Verurteilung zu schützen. Denn zu diesem Zeitpunkt waren dem Strafverfahren die Prinzipien der