Soweit eine solche Bilanz die Opposition betrifft, springen sofort die Grenzen ins Auge, die dieser als einer parlamentarischen Minderheit von vornherein gezogen sind. Gibt es doch im Bereich konkreter politischer Sachforderungen für eine Oppositionspartei nichts, dessen Durchsetzung etwa am Beginn einer Gesetzgebungsperiode verbindlich zugesagt werden könnte. Da aber bloße Verwendungszusagen - und mehr kann, wer sich einer absoluten Regierungsmehrheit gegenübergestellt sieht, nicht geben - keiner Erfolgshaftung unterliegen, ist klar, daß für eine Oppositionspartei andere Bilanzkriterien zu gelten haben als für eine Regierungspartei.