Die Schulgesetze 1962 stellten die meisten österreichischen Bischöfe vor eine schwerwiegende Entscheidung: Soll die Kirche künftig an der österreichischen Pflichtschullehrerbildung durch Führung kirchlicher Anstalten (Pädagogische Akademien) mitwirken oder sich auf eine indirekte Einflußnahme durch Religionsunterricht und etwa Beistellung von Studentenheimen beschränken? Bisher waren rund 50 Prozent der österreichischen Lehrerbildungsanstalten konfessionelle Anstalten. In den meisten Fällen handelte es sich um Ordensschulen. Sie alle laufen aus und werden meist in