Das österreichische Strafgesetz entstammt der gleichen Zeit wie das ABGB., nämlich der Napoleonischen Aera. Es wurde zwar am 27. Mai 1852 kundgemacht, doch stellt es eine nur verbesserte Ausgabe des Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere polizeiliche Uebertretungen vom 3. September 1803 dar. Während man aber vom ABGB zwar wesentliche Teile einer völligen Neuregelung unterzog, nicht aber an eine Totalreform heranging, betrachtete man das Strafgesetzbuch von allem Anfang an als Provisorium. So begannen auch bald die Reformen. Heute stehen wir glücklich vor dem neunten Verbuch dieser