Der Kenner der Theatergeschichte weiß, daß auch in der Vergangenheit ähnliche, im Zeitgeist begründete Wiedergaben von Opern stattgefunden haben. Neu ist nur der hohe Grad an bewußtem Rechtsanspruch, den Regisseure von heute für ihre persönliche Werkansicht geltend machen. Heikel wird die Sache dann, wenn noch Autorenrechte bestehen, die auf eine authentische, text- und partiturgerechte Darbietung pochen können.Beim „Rosenkavalier” von Richard Strauss und Hugo von Hofmannsthal verhält es sich ähnlich wie bei heutigen Musical-Werken, wo die Aufführungsrechte mit einer