Wenn eine unserer Frauen den vor kurzem vom Sozialministerium zur Begutachtung ausgesandten Entwurf der 8. Novelle zum ASVG durchblättert, wird sie, wenn sie ein wenig sachkundig ist, zunächst recht viel Angenehmes herauslesen, was sie betrifft. Sie wird sich freuen, daß die Karenzurlaube nach dem Mutterschutzgesetz in Hinkunft rentensteigernd wirken werden, daß die Witwenrenten anstatt wie bisher 50 v. H. nunmehr 60 v. H. der Rente des verstorbenen Ehegatten betragen und daß diejenigen Witwen, deren Gatten als Arbeiter tätig waren und vor dem 1. Jänner 1939 starben, nunmehr in den