Haben Sie privat oder in Ihrem Beruf schon einmal die Begegnung mit einem Haftentlassenen gehabt? - Wie haben Sie auf seine Frage nach Arbeit reagiert? - Waren Sie, wenn Sie dazu die Möglichkeit hatten, bereit, dem Mann zu helfen? - Sind Sie der Meinung, daß der Haftentlassene zu büßen hat und Ihrer Hilfe nicht wert ist, weil er sich durch sein Verhalten vor der Entlassung aus der Gesellschaft selbst ausgeschlossen hat?Vielleicht kennen Sie den alten Rechtssatz „ne bis in idem“. Dieser lateinische Satz bedeutet, daß ein Rechtsbrecher für eine Tat nicht zweimal bestraft werden darf.
Wie wir uns bei einem Blick in die Tageszeitungen überzeugen können, erweist sich die Familienrechtsreform seit Monaten als Dauerbrenner der innenpolitischen Auseinandersetzung. Obwohl in diesem Zusammenhang schon so entscheidende Themen wie die Rechtsstellung des außerehelichen Kindes zur Debatte standen, war es in der breiten Öffentlichkeit um die Reformbestrebungen so lange ruhig, bis das Scheidungsrecht an die Reihe kam. Von den an der Reform selbst Arbeitenden abgesehen, zeigten im vergangenen Jahr nur selten ein Politiker, ein Journalist oder die Massenmedien mitfühlendes Interesse