Am 9. Juli 1962 wurde der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen unterzeichnet. Im Artikel III des Vertrages heißt es: „Die Republik Österreich wird der Diözese Eisenstadt zum Zwecke der Einrichtung das katholischen Schulwesens im Burgenland eine einmalige und endgültige Leistung erbringen. Die ausdrückliche Erwähnung des katholischen Schulwesens im Burgenland in diesem Vertrage hat setinen besonderen Grund darin, daß das Burgenland bis zum Jahr 1938 auf dem Schulsektor innerhalb von Österreich