Mitbestimmung in der Kirche: In den Konzilsdokumenten ist viel von Mitberaten und Mitarbeiten, wenig aber von Mitbestimmen und Mitentscheiden die Rede. Fast alle „kollegialen“ Gremien haben nur eine beratende Funktion auszuüben. Dies gilt vom Kardinalskollegium und der Bischofssynode auf der Ebene der Weltkirche, vom Priesterrat und Pastoralrat der Diözese und letztlich auch vom Pfarrgemeinderat, wenn es sich um Probleme pastoraler Natur handelt.Zu einer echten Partnerschaft gehören jedoch die Mitbestimmung und Mitentscheidung . .. Ein alter kanonischer Grundsatz lautet: