Mitbestimmung in der Kirche: In den Konzilsdokumenten ist viel von Mitberaten und Mitarbeiten, wenig aber von Mitbestimmen und Mitentscheiden die Rede. Fast alle „kollegialen“ Gremien haben nur eine beratende Funktion auszuüben. Dies gilt vom Kardinalskollegium und der Bischofssynode auf der Ebene der Weltkirche, vom Priesterrat und Pastoralrat der Diözese und letztlich auch vom Pfarrgemeinderat, wenn es sich um Probleme pastoraler Natur handelt.
Zu einer echten Partnerschaft gehören jedoch die Mitbestimmung und Mitentscheidung . .. Ein alter kanonischer Grundsatz lautet: „Was alle angeht, soll auch von allen gebilligt werden.“ Diesem Grundsatz sollte in der Praxis wieder mehr Rechnung getragen werden. (S. 21 f.)
Kollegialität: Der Ausbau regionaler Bischofskonferenzen wäre dringend notwendig, etwa für den deutschen
Sprachraum, für Mitteleuropa, für Europa usw. Es wäre auch sinnvoll, Patriarchen für bestimmte Regionen einzusetzen, die mit besonderen Vollmachten ausgestattet sein sollten ...
Kollegialität schließt auch die Verpflichtung zu einer umfassenden und verläßlichen Information des Papstes in sich. Wie soll der Papst die tatsächliche Situation erfahren, wenn nicht vor allem durch die Bischöfe?
Bei der ersten Bischofssynode in Rom, bei der das Verhältnis Papst und Bischöfe erörtert wurde, führten manche Bischöfe Klage darüber, daß sie über wichtige Vorhaben Roms nicht rechtzeitig und genug informiert wurden .. . Was sich viele Bischöfe vom Papst an Information erwarten, darf auch der Inhaber des Petrusamtes von den Bischöfen erwarten. (S, 37 f.) • Diözesangremien: Im allgemeinen kann man sagen, daß es eher zu viele di
özesane Gremien gibt als zu wenige: Domkapitel, Priesterrat, Pastoraler Diözesanrat (Diözesaner Pastoralrat), Dechantenkonferenz usw .. .
Es mangelt an einer genaueren Umschreibung der Aufgaben und der Funktionen der einzelnen Räte .. .
Immer wieder ist die Meinung zu hören, das Konzil habe die Mitverantwortung der Laien viel stärker betont, als dies in den nachher folgenden Durchführungsbestimmungen zum Ausdruck kommt. Es scheint fast so, als ob man diese Mitverantwortung der Laien vor allem dort, wo es um Rechtsbestimmungen geht, eher ängstlich zurückdrängt als fördert. (S. 47 ff.)
• Bischof und Priester: Wie wäre es mit einem „Jour fixe“, an dem die Priester die Möglichkeit haben, mit dem Bischof beisammen zu sein, ein Glas Wein miteinander zu trinken, zu plaudern und sich zu unterhalten? Die Herren der diözesanen Zentralstellen sollten natürlich auch dabei sein . . .
Ein Freundeskreis ist gerade heute auch für die Priester von größter Bedeutung. Allzu oft fehlt es an den menschlichen Beziehungen, die eine große Hilfe und Stütze sein können ...
Für Bischöfe scheint das Erfahren der Wirklichkeit nicht leicht zu sein. Ähnliches gilt auch für den Priester. . .
Ein offenes Wort kann ein großer Dienst sein. Dies gilt auch von den Priestern ihrem Bischof gegenüber und umgekehrt. Manches Mal wird auch ein offenes Wort unter vier Augen erforderlich sein. Haben die Priester den Mut, auch dem Bischof gegenüber ein offenes und ehrliches Wort der Kritik zu sagen? Im Kreis von Mitbrüdern wird davon oft reichlich Gebrauch gemacht. (S. 59-65)
• Priestermangel: Wenn die Eucharistiefeier eine so große Bedeutung hat, wie das Konzil feststellte, müßte doch alles getan werden, diese Feier dadurch zu ermöglichen, daß die Zulassungsbedingungen für die Priesterweihe geändert werden. Priesterlose Gottesdienste an den Sonntagen statt der Eucharistiefeier sind jedenfalls sehr problematisch . ..
Die Priesterfrage wird immer mehr zu einer Lebensfrage der Kirche ...
Niemand gibt sich der Täuschung hin, die Zölibatsfrage wäre allein für den Priesternachwuchs ausschlaggebend. Andererseits muß aber auch gesagt werden, daß viele Versuche unternommen werden, diese Frage zu unterspielen und sie nicht als so wichtig hinzustellen. Das entspricht einfach nicht den Tatsachen. (S. 97-105)