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Für eine kollegiale Kirche

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Mitbestimmung in der Kirche: In den Konzilsdokumenten ist viel von Mitbe­raten und Mitarbeiten, wenig aber von Mitbestimmen und Mitentscheiden die Rede. Fast alle „kollegialen“ Gremien haben nur eine beratende Funktion aus­zuüben. Dies gilt vom Kardinalskolle­gium und der Bischofssynode auf der Ebene der Weltkirche, vom Priesterrat und Pastoralrat der Diözese und letzt­lich auch vom Pfarrgemeinderat, wenn es sich um Probleme pastoraler Natur handelt.

Zu einer echten Partnerschaft gehö­ren jedoch die Mitbestimmung und Mit­entscheidung . .. Ein alter kanoni­scher Grundsatz lautet: „Was alle an­geht, soll auch von allen gebilligt wer­den.“ Diesem Grundsatz sollte in der Praxis wieder mehr Rechnung getragen werden. (S. 21 f.)

Kollegialität: Der Ausbau regionaler Bischofskonferenzen wäre dringend notwendig, etwa für den deutschen

Sprachraum, für Mitteleuropa, für Europa usw. Es wäre auch sinnvoll, Pa­triarchen für bestimmte Regionen ein­zusetzen, die mit besonderen Voll­machten ausgestattet sein sollten ...

Kollegialität schließt auch die Ver­pflichtung zu einer umfassenden und verläßlichen Information des Papstes in sich. Wie soll der Papst die tatsächli­che Situation erfahren, wenn nicht vor allem durch die Bischöfe?

Bei der ersten Bischofssynode in Rom, bei der das Verhältnis Papst und Bischöfe erörtert wurde, führten man­che Bischöfe Klage darüber, daß sie über wichtige Vorhaben Roms nicht rechtzeitig und genug informiert wur­den .. . Was sich viele Bischöfe vom Papst an Information erwarten, darf auch der Inhaber des Petrusamtes von den Bischöfen erwarten. (S, 37 f.) • Diözesangremien: Im allgemeinen kann man sagen, daß es eher zu viele di­

özesane Gremien gibt als zu wenige: Domkapitel, Priesterrat, Pastoraler Diözesanrat (Diözesaner Pastoralrat), Dechantenkonferenz usw .. .

Es mangelt an einer genaueren Um­schreibung der Aufgaben und der Funktionen der einzelnen Räte .. .

Immer wieder ist die Meinung zu hö­ren, das Konzil habe die Mitverantwor­tung der Laien viel stärker betont, als dies in den nachher folgenden Durch­führungsbestimmungen zum Ausdruck kommt. Es scheint fast so, als ob man diese Mitverantwortung der Laien vor allem dort, wo es um Rechtsbestim­mungen geht, eher ängstlich zurück­drängt als fördert. (S. 47 ff.)

• Bischof und Priester: Wie wäre es mit einem „Jour fixe“, an dem die Priester die Möglichkeit haben, mit dem Bi­schof beisammen zu sein, ein Glas Wein miteinander zu trinken, zu plaudern und sich zu unterhalten? Die Herren der diözesanen Zentralstellen sollten natür­lich auch dabei sein . . .

Ein Freundeskreis ist gerade heute auch für die Priester von größter Be­deutung. Allzu oft fehlt es an den menschlichen Beziehungen, die eine große Hilfe und Stütze sein können ...

Für Bischöfe scheint das Erfahren der Wirklichkeit nicht leicht zu sein. Ähnliches gilt auch für den Priester. . .

Ein offenes Wort kann ein großer Dienst sein. Dies gilt auch von den Prie­stern ihrem Bischof gegenüber und um­gekehrt. Manches Mal wird auch ein offenes Wort unter vier Augen erfor­derlich sein. Haben die Priester den Mut, auch dem Bischof gegenüber ein offenes und ehrliches Wort der Kritik zu sagen? Im Kreis von Mitbrüdern wird davon oft reichlich Gebrauch ge­macht. (S. 59-65)

• Priestermangel: Wenn die Euchari­stiefeier eine so große Bedeutung hat, wie das Konzil feststellte, müßte doch alles getan werden, diese Feier dadurch zu ermöglichen, daß die Zulassungsbe­dingungen für die Priesterweihe geän­dert werden. Priesterlose Gottesdienste an den Sonntagen statt der Eucharistie­feier sind jedenfalls sehr problema­tisch . ..

Die Priesterfrage wird immer mehr zu einer Lebensfrage der Kirche ...

Niemand gibt sich der Täuschung hin, die Zölibatsfrage wäre allein für den Priesternachwuchs ausschlaggebend. Andererseits muß aber auch gesagt werden, daß viele Versuche unternom­men werden, diese Frage zu unterspie­len und sie nicht als so wichtig hinzu­stellen. Das entspricht einfach nicht den Tatsachen. (S. 97-105)

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