Der Schulbeginn wirft ein drastisches Schlaglicht auf die Schülerzahlen an Österreichs Bildungsstätten. Die Schulgesetze sind unerfüllbar. Die Lehrer handeln — formell — ungesetzlich. Die Bundesländer sind sich jedoch einig, dafj es nicht dazu kommen darf, Schüler abzuweisen, nur weil ihre Aufnahme In ein Gymnasium oder Realgymnasium die Überschreitung der im Gesetz bestimmten Schüleranzahl bedeuten würde. Einzelne Landeshauptleute haben bereits entsprechende Bestimmungen erlassen und ihrem Beispiel werden sicher alle folgen.Hätten sie nicht so gehandelt, müfjten etwa• im