Im Sozialministerium befaßt man sich derzeit, wie Kathpreß von informierter Seite erfährt, mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes über die medizinische Indikation der Schwangerschaftsunterbrechung. Der Entwurf soll schon vor der geplanten Strafrechtsreform dem Parlament vorgelegt werden, unter Umständen noch in der kommenden Herbstsession. Das neue Gesetz soll Handhaben gegen den Mißbrauch der medizinischen Indikation bieten und die hier bestehenden Gesetzeslücken schließen. Mit dem Gesetz sollen auch die Grundlagen der TStigkeit von Aerzte- kommissionen geschaffen werden, die über eine medizinische Indikation zu entscheiden hätten. Ueber die Frage, in welcher Form dies zu geschehen hat, wird freilich noch beraten.