Die Nachkriegszeit mit ihrer Not, mit ihrer gewaltsamen Bevölkerungsumschichtung, mit ihrer Zertrümmerung jahrhundertealter Grenzen hat im internationalen Privatrecht eine Fülle komplizierter Probleme, wie der Eheschließung, der Staatsbürgerschaft und anderes, geschaffen. Die Frage der „Besatzungs“kinder erheischt eine internationale Regelung.Der Krieg selbst ward zum Problem. Im Briand-Kellogg-Pakt 1928 geächtet, fand er in Nürnberg seine fehlende Strafsanktion. Seine rechtswidrige Herbeiführung gilt nunmehr nicht nur als Delikt des Staates, sondern auch als Straftat der