„Man kann nicht die ganze Justiz mit einem Kamel vergleichen“, meint Hans Kelsen in einer Streitschrift wider Carl Schmitt, „das unter der Last zusammenbrechen wird, wenn man ihm noch die Bürde des richterlichen Prüfungsrechts (judicial review) auflegt.“ Unläijgst, Anfang März dieses Jahres (1967), sagte Robert Walter in einem Vortrag, der ein Forschungsgespräch einleitete: Hilft der Gesetzgeber, namentlich der Grundrechtsgesetzgeber, sich mit unbestimmten Begriffen, gar mit Leerformeln, so führe dies unweigerlich zum Richterstaat, wo das Gewicht politischer Entscheidungen den