Allgemein wird der Widerspruch erkannt, der in der Zielsetzung und in der Praktizierung der Hauptschulbildung liegt. Das Hauptschulgesetz erteilt der Hauptschule den Auftrag, eine über das Maß der Volksschule hinausreichende Bildung zu vermitteln. Zugleich aber wird ihr in der Praxis die Aufgabe der Volksschuloberstufe übertragen. In größeren Orten und Städten wurde die Volksschuloberstufe in der Tat von der Hauptschule absorbiert, so, daß dort alle Schüler nach der 4. Volksschulstufe in die nächstgelegene Hauptschule kommen. Nur in verkehrstechnisch entlegenen Orten existiert die