Als Sonderschüler werden jene Schulkinder verstanden, bei denen wegen ihrer körperlichen und geistigen Mängel das Bildungsverfahren der Normalschule versagt. Die heutige Zeit ist im Gegensatz zu früheren Epochen über das bloße Fürsorgestreben um solche Kinder hinaus|etreten und sucht sie durch Bildung nicht nur als Menschen in persönlicher Hinsicht den normalen gleichwertig zu machen, sondern sie auch in die Gesellschaft als erwerbsfähige Glieder und Staatsbürger einzuordnen.Diese Bestrebungen gehen in die Zeitepoche Josefs II. zurück, in der die ersten Blinden- und