Die Rechtssicherheit im Strafverfahren ist eines der wesentlichsten Merkmale jedes Kulturstaates. Die Rechtssicherheit des einzelnen Bürgers ist aber nur dann gewährleistet, wenn unabhängige Richter urteilen und gegen das Urteil Rechtsmittel zulässig sind, die eine Korrektur von Fehlentscheidungen ermöglichen.Es hat jahrzehntelangen Ringens bedurft, bis die Justiz von der Verwaltung getrennt, die Rechtsprechung der Weisungsgewalt der Regierung entzogen, die Unabhängigkeit der Richter sichergestellt war. Als Kaiser Franz Joseph mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrats am 23. Mai 1873