Die Moskauer Verhandlungen im Frühjahr 195 5 fanden ihren dokumentarischen Niederschlag im sogenannten Moskauer Memorandum, das ursprünglich eine Verwendungszusage der Delegationsmitglieder war, später aber durch die entsprechenden Beschlüsse der Bundesregierung, des Hauptausschusses des Parlaments und des Parlaments selbst völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangte.Bezüglich der österreichischen Neutralität heißt es im Moskauer Memorandum wörtlich:„Im Sinne der von Oesterreich bereits auf der Konferenz von Berlin im Jahre 1954 abgegebenen Erklärung, keinen militärischen