Das in dem Leitartikel der FURCHE vom 4. Februar 1976 erwähnte französische Modell enthält eine Reihe von Bestimmungen, die den österreichischen Gesetzgeber zum Nachdenken veranlassen sollten.Eine Besprechung dieses Modells setzt aber, um verständlich zu sein, eine kurze Skizzierung des eigenen Standpunktes voraus:• Grundsätzliche Strafbarkeit des Abbruchs der Schwangerschaft.• Gesetzliche Festlegung des Notstandsfalls, das heißt einer Situation, bei der zwischen dem Grundsatz des Schutzes des menschlichen Lebens und der persönlichen Lage der betroffenen Frau ein unlösbarer