Bekanntlich verpflichtet das Moskauer Memorandum vom 15. April 195 5 Oesterreich, eine dauernde Neutralität nach dem Vorbilde der Schweiz zu beobachten, welche durch die Großmächte anerkannt werden soll. Diese haben sich aber schön durch die Präambel des am 15. Mai 1955 in Wien unterzeichneten Staatsvertrages verpflichtet, die Bewerbung Oesterreichs um Zulassung zur Organisation der Vereinten Nationen zu unterstützen. Es erhebt sich daher die Frage, wie sich der Zustand der dauernden Neutralität eines Staates mit der Stellung eines Mitgliedes der Vereinten Nationen vereinbaren