Am 10. und 11. Juni 1979 sind Österreichs Arbeitnehmer aufgerufen, ihre gesetzliche Interessenvertretung, die Arbeiterkammer, zu wählen. Bei der letzten Wahl im Frühherbst 1974 konnte der ÖAAB seine Position von 23,5 auf 29,1 Prozent aller abgegebenen Stimmen ausweiten. Die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter (FSG) fiel von 68,3 auf 63,4 Prozent zurück. In Vorarlberg erreichte der ÖAAB sogar die absolute Mehrheit. Die Tatsache, daß nach Wunsch der Sozialisten im Juni 1979 die Familienangehörigen der Betriebsinhaber unter den Arbeitnehmern nicht mehr wählen dürfen, wird vielfach als gewaltsames Frisieren des Wahlresultates verstanden. Dazu zwei Stimmen von bekannten