In jüngster Zeit wurden die Richtlinien bekannt, nach denen das Justizministerium den Entwurf eines neuen österreichischen Familienrechts auszuarbeiten beabsichtigt. Wohl handelt es sich hier noch nicht um endgültige Formulierungen, doch mag es nicht unangebracht sein, einige grundsätzliche Fragen anzuschneiden. Soweit bisher festgestellt werden kann, ist das Ziel der Familienrechtsreform wesentlich eingeschränkter, als ursprünglich anscheinend beabsichtigt war. Nach den neuen Plänen soll der Grundsatz gelten, daß die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten haben, ein Grundsatz, den das