Es gibt drei Gründe, die immer wieder für die Todesstrafe ins Treffen geführt werden. Der erste besteht in der Behauptung, daß sie ein Postulat der Gerechtigkeit sei; der zweite in der Annahme, daß sie als Abschreckungsmittel nicht entbehrt werden könne; und der dritte in der Auffassung, daß sie das zweckmäßigste Mittel der Selbstverteidigung gegen unverbesserliche Verbrecher darstelle.Die Meinung, daß die Todesstrafe eine absolute Forderung der Gerechtigkeit sei, ist, obwohl sie unter anderem von Kant und Hegel vertreten wird, nichts als ein atavistischer Rückstand des uralten