Die Politik der vier Besatzungsmächte in Österreich ist stark diktiert worden durch den Vorbehalt der Moskauer Erklärung vom 1. November 1943, die zwar die Wiederherstellung Österreichs in Freiheit und Unabhängigkeit verhieß, aber zugleich betonte: „daß es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitlerdeutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann“. Dies setzt voraus, daß Österreich zu Beginn des Krieges noch als Staat existiert hat und weiter, daß es zu dieser Zeit auch noch völkerrechtlich handlungsfähig war. Denn nur Staaten und nicht Einzelpersonen