Das Wort „Vertrag“ bedeutet ein Rechts-gesdiäft, durch das zwei oder mehrere Parteien ihre Bedürfnisse wechselseitig ausgleichen oder ergänzen. Bei dem Akt, den man den Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten nennt, handelt es sich nicht um eine solche Wecheslseitig-keit, vielmehr um ein ; Abkommen unter den Alliierten, wobei die Rolle Italiens sich auf Kenntnisnahme beschränkt.Zwar könnte sich Italien weigern, diesen einseitigen Akt zu unterzeichnen, aber es lehnt eine solche Konsequenz ab, denn nur mit der formellen Annahme kann es wieder zu einer vollen Persönlichkeit