Als die Volksanwaltschaft am 1. Juli 1977 ihre Tätigkeit aufnahm, war wohl ihr Gesetzesauftrag klar umrissen, behauptete Mißstände im Bereich der Verwaltung des Bundes zu prüfen und bei Feststellung derartiger Verwaltungsmißstände den obersten Verwaltungsorganen Empfehlungen zu deren Behebung zu erteilen. Die öffentliche Meinung stand jedoch dieser neuen Einrichtung, vor allem wegen ihrer mangelnden Sanktionsmöglichkeiten, äußerst skeptisch gegenüber.Daß heute das Bild dieser Einrichtung sich ganz anders darstellt und die Volksanwaltschaft sich in den vergangenen drei Jahren einen