Es ist schon richtig, daß Jus — im Sinne von gelehrtem Recht — ohne Juristen nicht denkbar ist. Der Einfall des Rechtshistorikers Wilhelm Brauneder, Ordinarius an der juridischen Fakultät Wien, dieses Recht und seine Entwicklung in der Zeit von 1200 bis 1980 durch biographische Essays über profilierte und signifikante Juristen anschaulich zu machen, ist daher zweifellos reizvoll.Die Idee allerdings hat auch ihre Tücken. In einer Disziplin, in der Schulen und Strömungen nicht selten zu persönlichen Konflikten führten, ist es nämlich gar nicht einfach, für jede bedeutsam gebliebene