Österreich ist ein Rechtsstaat. Wird doch in der Bundesverfassung (Artikel 18) verfügt, daß die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Darüber hinaus ist Österreich ein Justizstaat, weil die Verfassung den Staatsbürgern in weitgehendem Maße die Möglichkeit einräumt, ihre Rechte vor den sogenannten ordentlichen Gerichten (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) sowie letztlich bei Verwaltungsund Verfassungsgerichtshof geltend zu machen.Das Recht unserer demokratischen Republik geht vom Volk aus. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß das Recht gelte,