Designschutz oder Freiheit der Kunst

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Der Luxusgüterhersteller Louis Vuitton hatte Anfang dieses Jahres vor einem holländischen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Malerin Nadia Plesner erwirkt. Sie sollte pro Tag 5000 Euro für den Eingriff in das Geschmacksmusterrecht von Louis Vuitton bezahlen.

Die Malerin wollte mit ihrem Gemälde "Darfurnica“ (in Anlehnung an Pablo Picassos "Guernica“) die Aufmerksamkeit auf Hunger und Armut in der sudanesischen Provinz Darfur lenken. Auf dem Gemälde findet sich auch die Darstellung eines abgemagerten Buben, den Plesner mit einem Paris-Hilton-Chihuahua und einer Tasche im Louis-Vuitton-Design ausgestattet hat. Dieses Motiv fand sich auch auf Postern und T-Shirts. Der Verkaufserlös wurde einer karitativen Organisation für Darfur gespendet.

Die Einstweilige Verfügung wurde im Mai vom Bezirksgericht Den Haag mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention aufgehoben: Demnach muss eine Abwägung zwischen dem durch das Geschmacksmuster geschützten geistigen Eigentum von Louis Vuitton und der Kunst- und Meinungsfreiheit vorgenommen werden. Diese wurde nun vom Gericht zugunsten der Kunst- und Meinungsfreiheit entschieden: Ein weltweit bekannter Luxusgüterhersteller müsse mit der kritischen Auseinandersetzung mit seinen Produkten rechnen und eine solche auch tolerieren. Bei dieser Abwägung war zu berücksichtigen, dass die Verwendung des geschützten Sujets nicht nur zur Illustration und vor allem nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgte.

Bei einer kommerziellen Verwendung sieht es gleich einmal anders aus: So ließ Louis Vuitton bereits 2007 ein Musikvideo von Britney Spears verbieten, in dem sie mit den Fingern auf eine Autoablage tippt, die mit einem gefälschten Cherry-Blossom-Muster bezogen war. Sony BMG musste an Louis Vuitton 80.000 Euro Entschädigung bezahlen.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard“ |

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