Im November 2012 veröffentlichte die Tageszeitung Österreich im Zusammenhang mit einem Strafverfahren das Gerücht, die Angeklagte habe in einem Pornofilm mitgespielt.Dieses Gerücht habe im Gerichtssaal die Runde gemacht, ein entsprechender Film sei ins Internet gestellt worden, zwischen der Filmdarstellerin und der Angeklagten bestehe eine große Ähnlichkeit. Dazu wurde ein "Filmfoto" veröffentlicht, um die Ähnlichkeit zu dokumentieren. Auch der Anwalt wird zitiert: "Für mich ist das völlig neu und auch vollkommen unvorstellbar, und ich kann dazu keine Erklärung
Viele Online-Medien bieten Diskussions-Foren an, in denen Nutzer ihre Meinung zu einzelnen Beiträgen posten können. Bei kontroversiellen Themen gehen oft die Wogen hoch. Manche Beiträge verletzen Forenregeln oder gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen gelöscht werden, sonst haftet auch der Betreiber für deren Verbreitung.Strittig war zuletzt, ob der Betreiber Name, Anschrift und email-Adresse eines anonymen Nutzers herausgeben muss: Ein Nutzer postete zu einem Artikel auf der Website derstandard.at über den "Kröten-Sager“ von Ing. Kurt Scheuch: Tiervergleich - Da gibt es bedenkliche
Anno 2011 erschien im Format ein Artikel mit der Überschrift "‚Top-Kieberer‘ in Nöten“. Gegen den früheren Chefermittler im Fall Libro "und seine Leute“ werde wegen Amtsmissbrauchs und Beweisfälschung ermittelt. Der Artikel wurde mit einem Foto illustriert, das den Chefermittler und einen Kollegen bei der Auszeichnung für ihre Ermittlungstätigkeit im Fall Libro zeigt. Im Bildtext wurden auch ihre Namen angeführt.Der Kollege des Chefermittlers brachte medienrechtliche Anträge wegen Verletzung des Identitätsschutzes ein. Das Erstgericht wies die Anträge ab, weil der Artikel gar
I n der Kriminalberichterstattung bewirken Bildveröffentlichungen eine besondere Prangerwirkung, die als soziale Zusatzbestrafung gesetzlich verpönt ist. Betroffene können zwar dagegen meistens erfolgreich Ansprüche geltend machen, der Schaden ist dann aber schon eingetreten und eine vollständige Wiedergutmachung gar nicht möglich.Daher ist die freiwillige Selbstbeschränkung der Medien besonders wichtig. Manche Medien nehmen allerdings die Verletzung von Persönlichkeitsrechten bewusst in Kauf, um ihre Auflage zu steigern. Die jüngsten Beispiele: Unverpixelte Fotos im Großformat in
Auf einem Internetportal wurde 2009 in einem Online-Diskussionforum ein "Posting“ eines anonymen Nutzers (Nickname "Budesheer-Fan“) veröffentlicht, in dem sehr abfällig und beleidigend über einen weiblichen "Hauptmann“ des österreichischen Bundesheeres berichtet wurde. Die Betroffene war auch ohne Namensnennung leicht identifizierbar, weil es am betreffenden Bundesheerstandort gar keinen weiteren weiblichen "Hauptmann“ gab.Sie brachte eine Klage gegen den Medieninhaber des Internet-Portals ein und begehrte die Auskunftserteilung über die IP-Adresse des Nutzers, weil sie gegen ihn
Personen des öffentlichen Lebens (public figures) müssen die Veröffentlichung ihrer Privatadresse in der Presse nicht hinnehmen. Der EGMR hat kürzlich eine solche Veröffentlichung wegen Verletzung des in Artikel 8 Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Privat- und Familienlebens verurteilt.Yasemin Alkaya, eine in der Türkei bekannte Film- und Theaterschauspielerin, wurde Opfer eines Einbruchs in ihre Privatwohnung. Die Boulevardzeitung Aksam berichtete über den Einbruch und gab darin die genaue Privatanschrift der Schauspielerin preis. Sie klagte wegen Verletzung ihrer
Im Mai 2005 berichtete Florian Klenk im Falter über einen "Justizskandal“: Eine Asylwerberin hatte einen Wachmann wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Wachmann wurde im Zweifel freigesprochen. Der Frau wurde nicht geglaubt. Sie wurde vielmehr der Verleumdung bezichtigt.Klenk kritisierte die Strafrichterin massiv: "Richterin K. unterstellt der Asylwerberin im Urteil ohne Beweise die niedrigsten Motive.“ Und: "Gewiss, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muss sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit
Im Jahr 2010 wurde in der Kärnten-Ausgabe der Zeitung Österreich ein Foto zu einem Artikel veröffentlicht, das Landeshauptmann Dörfler beim Villacher Faschingsumzug 2009 mit zwei verkleideten Personen zeigt. Im Artikel wurde behauptet, dass eine dieser verkleideten Personen, die auch als "Negermami“ bezeichnet wird, der damalige Landeshauptmann-Stellvertreter, Uwe Scheuch, sei: Diese Person hat eine dunkel gefärbte Haut und rot gefärbte Lippen, einen bunten Turban und dunkle, künstliche Brüste, wobei eine dieser Brüste in die Kamera gezeigt wird und an der anderen offenkundig
Abgeordnete zum Nationalrat genießen berufliche Immunität. Sie können für mündliche oder schriftliche Äußerungen bei der Ausübung ihres Mandats nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden und weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden. Die sachliche Immunität garantiert, dass wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse von jeder Verantwortung frei sind.Die Reichweite der Immunität wird eng ausgelegt: Mittlerweile ist ständige Rechtsprechung, dass Äußerungen von Abgeordneten in
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat jüngst zu einem sehr dramatischen Obsorgestreit, der 2004 vor allem in den Salzburger Nachrichten“, der Krone, im ORF, in News, aber auch im Kurier ausgeschlachtet wurde, Stellung genommen.Nach einem langjährigen Obsorgestreit wurde dem Vater eines mj. Buben die Obsorge entzogen. Der Vater torpedierte wochenlang die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung und tauchte mit dem Kind unter. Schließlich wurde die zwangsweise Abnahme des Buben angeordnet. Gleichzeitig verständigte er Medien, die über den Streit bereits wochenlang
Der - ehemalige - FPÖ-Abgeordnete Werner Königshofer wurde mit Beschimpfungen von Asylwerbern als "Kanaken“ und Äußerungen zum Norwegen-Massaker (wie z. B. "… die islamistische Gefahr hat in Europa schon tausendmal öfter zugeschlagen …“) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.Diese Äußerungen provozierten im August 2011 einen Kommentar von Wolfgang Ainetter auf der Website heute.at unter dem Titel "Königshofer, der Psycho von der FPÖ“. Er wird darin auch als "Spinner“ bezeichnet.Der Österreichische Presserat hatte die Beleidigungen aus medienethischer Sicht zu
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) erregt mit einem Urteil Aufmerksamkeit: Auch Links, die auf rechtswidrige Inhalte verweisen, können zulässig sein:Das deutsche Nachrichtenportal heise online hatte einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Musikindustrie geführt. In einem Bericht über die Software AnyDVD, die den Kopierschutz von DVDs ausheble, war ein Link auf die Website des auf Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten. AnyDVD darf in Deutschland nicht verkauft werden.Heise wurde u.a. von BMG, edel, EMI, Sony, Universal, Warner vorgeworfen, mit dem Link die
2009 musste Christoph S. in verschiedenen Medien über seinen Tod lesen: Er habe eine Verzweiflungstat angekündigt und bei Erscheinen der Polizei durch Ziehen einer Waffe seine Tötung provoziert. Dies sei das Ende eines "patscherten Lebens“ gewesen. Der Artikel war mit seinem Facebook-Foto illustriert. Die zufällige Namens- und Altersgleichheit hatte zu dieser Verwechslung geführt. Eine Richtigstellung wurde von den Medien verweigert. Christoph S. musste daher Personen, die ihn möglicherweise für tot hielten, selbst aufklären.Er wehrte sich mit medienrechtlichen Anträgen wegen übler
Anno 2004 sorgte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Prinzessin Caroline von Hannover für große Aufregung: Sie bekämpfte die Entscheidungen deutscher Gerichte, die Fotos aus ihrem Privatleben (z. B. beim Reiten, beim Einkaufen, im Beach-Club) in Boulevardmedien für zulässig erklärt hatten. Sie machte erfolgreich die Verletzung ihres Rechtes auf Achtung des in Artikel 8 der Konvention (EMRK) garantierten Privat- und Familienlebens geltend.Das Urteil des EGMR war heftig umstritten, weil damit die ausdifferenzierte Judikatur des deut- schen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jänner richtungsweisende Urteile für den Identitätsschutz gefällt: Krone/krone.at und Kurier hatten 2005 mehrmals über ein schwer misshandeltes Kind berichtet. Auch der Name der Täter wurde genannt, auf krone.at wurden sogar Fotos des Opfers veröffentlicht. Alle Medien wurden verurteilt und ihre Beschwerden wurden vom EGMR abgewiesen: Sie hätten auch ohne diese Angaben den Missbrauch von Minderjährigen thematisieren können, weil diese zum Verständnis der Ereignisse nicht notwendig waren. Dass die Mutter des Opfers
Der Österreichische Presserat ist - nach achtjähriger Abstinenz - seit rund einem Jahr wieder für die österreichischen Printmedien operativ tätig. Er ist eine Selbstregulierungseinrichtung, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht und der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit verpflichtet ist. Allfällige Missstände im Pressewesen sollen aufgezeigt und diesen entgegengewirkt werden.Aber die Neugründung ist umstritten, nicht zuletzt weil dem Presserat nur wenig Handlungsspielraum zugestanden wurde: Beschwerdeführer müssen auf den
Die Fotografin Eva-Maria Painer hat von Natascha Kampusch Porträtaufnahmen im Kindesalter gemacht. Diese Fotos wurden jahrelang von der Polizei zur Fahndung auch an Medien und Nachrichtenagenturen weitergegeben und veröffentlicht.Nach dem spektakulären Auftauchen von Kampusch wurden sie besonders oft veröffentlicht. Auch ein Phantombild über ihr damaliges noch nicht bekanntes Aussehen auf Basis dieser Porträtaufnahmen machte die Runde. Painer klagte erstmals wegen Verletzung ihrer Urheberrechte und verlangte u. a. ein "geschmalzenes“ Entgelt und ihre Namensnennung bei
Die Gratiszeitung heute berichtete im November 2008 über einen Strafprozess wegen einer schweren Gewalttat. Ein Mann war vor den Augen der (minderjährigen) Kinder auf seine Ex-Frau losgegangen und hatte sie lebensgefährlich verletzt. Im Artikel wurden nicht nur der Vorname der Frau, sondern auch die genaue Adresse der Ehewohnung und andere Angaben preisgegeben. Die Frau brachte daher Anträge wegen Verletzung des Identitätsschutzes nach § 7a MedienG ein.Das Landesgericht für Strafsachen Wien sprach eine Entschädigung zu. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) wies aber den Anspruch
In der Kriminalberichterstattung werden oft Identität und höchst persönliche Details von Opfern preisgegeben. Auch das Opfer kann dann Ansprüche geltend machen. Dabei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Schmerzengeldanspruch. Dieser wird aber nach strafprozessualen Regeln vor den Mediengerichten abgehandelt.Das strafrechtliche Verfahrenskorsett bringt viele Probleme mit sich. Eines davon ist besonders virulent: Bisher endete der Instanzenzug im Medienverfahren im Regelfall beim Oberlandesgericht (OLG). Es gab keine Grundrechtskontrolle durch ein Höchstgericht. Ein ordentlicher
Online-Archive ermöglichen zeitlich unbegrenzte Zugriffsmöglichkeiten. Damit drängt sich vor allem in der Kriminalberichterstattung die Frage auf, ob ein ursprünglich zulässiger Artikel später rechtswidrig werden kann. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Frage zugunsten des Mediums entschieden: Der beliebte Schauspieler Walter Sedlmayr wurde 1990 in München von zwei Männern ermordet. 1993 wurde L. deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Über den Mordprozess und nachfolgende Wiederaufnahmeanträge von L. wurde intensiv berichtet, zuletzt im Jahr
Der Luxusgüterhersteller Louis Vuitton hatte Anfang dieses Jahres vor einem holländischen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Malerin Nadia Plesner erwirkt. Sie sollte pro Tag 5000 Euro für den Eingriff in das Geschmacksmusterrecht von Louis Vuitton bezahlen.Die Malerin wollte mit ihrem Gemälde "Darfurnica“ (in Anlehnung an Pablo Picassos "Guernica“) die Aufmerksamkeit auf Hunger und Armut in der sudanesischen Provinz Darfur lenken. Auf dem Gemälde findet sich auch die Darstellung eines abgemagerten Buben, den Plesner mit einem Paris-Hilton-Chihuahua und einer Tasche im
Mittlerweile wird von vielen Online-Medien regelmäßig in Form von Live-Tickern aus dem Gerichtssaal berichtet. Erst jüngst wurde aber im Prozess gegen den Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch wegen der "part of the game“-Affäre eine solche "unmittelbare“ Übertragung vom Richter verboten.Ein solches Aufzeichnungs- und Übertragungsverbot erscheint indes im Hinblick auf die Pressefreiheit problematisch. Gerichtsverhandlungen sind ja grundsätzlich öffentlich, und über Verhandlungen darf selbstverständlich auch berichtet werden. Die derzeit gängigen Live-Ticker, bei denen die gesammelten
Unter dem Titel "Trauerarbeit ohne Ende“ wurde im März 2010 in einem Wochenmagazin über die vermeintlichen persönlichen Befindlichkeiten des Entertainers Peter Alexander nach dem Tod seiner Tochter und seine familiären Verhältnisse berichtet.Das Oberlandesgericht Wien bestätigte jüngst den Zuspruch einer Entschädigung wegen Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 7 Mediengesetz: Peter Alexander hatte noch zu Lebzeiten alles getan, um seinen Anspruch durchzusetzen, weshalb noch über den Entschädigungsanspruch zu entscheiden war. (Er ist bekanntlich während des
Im Jahr 2009 wurde in einer Zeitschrift unter dem Titel "Ich habe kein Kind belästigt“ über ein Strafverfahren gegen einen "Promi-Filius“ berichtet.Im Artikel wurden auch ein Foto und der volle Name des Betroffenen veröffentlicht. Dieser brachte medienrechtliche Anträge wegen Verletzung des Identitätsschutzes gegen das Medium ein.Das Erstgericht erkannte wegen der identifizierenden Berichterstattung über den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Unmündiger eine Verletzung seiner schutzwürdigen Interessen. Es hätte kein überwiegendes Interesse an seiner Identifizierung bestanden.Das
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat schon oft Verletzungen der Meinungsfreiheit festgestellt, wenn Urteile zugunsten von beleidigten Politikern gefallen sind. Politiker müssen sich nach der Rechtsprechung nämlich mehr als Privatpersonen gefallen lassen, weil sie sich bewusst einer Kontrolle aller ihrer Worte und Taten aussetzen. Insbesondere dann, wenn sie selbst öffentliche Erklärungen abgeben, die heftige Kritik auslösen, müssen sie mehr Toleranz zeigen. Sogar polemische oder aggressive Formulierungen sind zulässig, auch wenn der EGMR diese Form der Kritik
Der Fall Amstetten hat schon mehrmals die Mediengerichte beschäftigt. Bemerkenswert ist, dass die Auslegungsspielräume sehr oft zu Lasten der Opfer genutzt wurden. So wurden medienrechtliche Ansprüche der Tochter von Josef F. wegen der identifizierenden Berichterstattung über ihre Gefangenschaft, die Sexualkontakte und den Verlust eines neugeborenen Kindes vom OLG abgewiesen.Sie müsste sich das Verhalten ihres Rechtsanwalts zurechnen lassen, der im ORF zum "Inzestfall F“ ihren Namen genannt und dadurch an der medialen Erörterung des "Jahrhundertverbrechens“ und dessen Folgen
Zwei Jugendliche brachen im August 2009 in einen Kremser Supermarkt ein. Die alarmierten Polizisten schossen. Einer starb, der andere wurde schwer verletzt. Über den Fall wurde intensiv berichtet. In einigen Medien wurde auch die Identität der Jugendlichen preisgegeben und ein leicht verschwommenes Foto des überlebenden jungen Mannes veröffentlicht. Es zeigt ihn mit nacktem Oberkörper, den er mit dem Handy im Spiegel aufgenommen hat.Der Jugendliche machte in einem Medienverfahren neben Ansprüchen wegen Verletzung seines Identitätsschutzes auch die Verletzung seines höchstpersönlichen
Im Rahmen des zivilrechtlichen Ehrenschutzes sind auch Verstorbene davor geschützt, dass ihr Lebensbild in grober Weise negativ entstellt wird.Claudia Haider, die Ehefrau des verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider, hat Unterlassungsklagen wegen Verletzung dieses postmortalen Persönlichkeitsschutzes gegen Medien eingebracht, die über vermeintliche sexuelle Neigungen von Jörg Haider berichtet hatten. Sie machte aber nicht nur die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ihres Mannes geltend, sondern auch eigene, da auch ihr höchstpersönlicher Lebensbereich betroffen sei.Das OLG Graz
Im Streit um die Herausgabe von Rohmaterial für die ORF-Dokumentation Am Schauplatz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstaunlich rasch reagiert und eine markante Entscheidung getroffen: Der ORF muss das Rohmaterial nicht herausgeben. Ein klarer Sieg für die Pressefreiheit, der Österreich vor einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) bewahrt hat.Der umstrittene Sicherstellungsbeschluss des Oberlandesgerichtes Wien wurde vom OGH aufgehoben. Er habe den ORF im Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt. Der Schutz der Vertraulichkeit
Unzählige Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook haben sich von einem Trend anstecken lassen, ein Comic-Bild statt ihrem Profilfoto zu veröffentlichen. Wer damit angefangen hat und vor allem warum, lässt sich nicht mehr so leicht nachvollziehen und dürfte die meisten auch gar nicht interessieren. Dabei sein ist alles.Plötzlich tauchte aber die Frage auf, ob diese Verwendung von Comic-Bildern denn überhaupt erlaubt sei. Die Warnung, ein Anwalt wolle Nutzer verklagen, die ein Comic-Bild verwenden, machte die Runde.Tatsächlich sind Klagen zumindest theoretisch denkbar: Denn die
Die Einladungspolitik des ORF zu Informationssendungen stößt immer wieder auf Kritik -vor allem bei politischen Parteien, die um mediale Aufmerksamkeit kämpfen. Parteien haben aber keinen Anspruch auf Präsenz in einer bestimmten Sendung. Entscheidend ist, ob es im gesamten Programmangebot allen nennenswerten politischen Kräften möglich ist, ihre Meinungen darzulegen.Der ORF hat also einen sehr weiten Handlungsspielraum. Die Auswahlkriterien müssen allerdings sachlich gerechtfertigt sein und gegenüber allen Eingeladenen gleichermaßen angewendet werden, was leider nicht immer der Fall
Das Redaktionsgeheimnis ist wieder ins Gerede gekommen. Das ist gut so. Denn Gegner (und Befürworter) wissen erschreckend wenig darüber. Die Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) hat in Österreich seit 1958 Verfassungsrang. Art. 10 MRK schützt nicht nur die Pressefreiheit. Der Schutzbereich umfasst auch den Informationsfluss zu den Medien und damit das Redaktionsgeheimnis. Der Schutz der journalistischen Informationsquellen ist eine Grundvoraussetzung für die Pressefreiheit. Die Presse kann ihre öffentliche Aufgabe der Information, Kontrolle und Kritik von Staat, Wirtschaft und
Viele Internetnutzer veröffentlichen großzügig Fotos in sozialen Netzwerken, wie facebook, studiVZ, twitter etc. Die Fotos sind oft für alle verfügbar und im Bedarfsfall bedient sich auch der Boulevard ohne zu fragen gerne in diesem „Bildarchiv“.Makaber ist dieser – unrechtmäßige – Zugriff, wenn es um Fotos von Verstorbenen geht, die sich nicht mehr dagegen wehren können. Wirklich schlimme Auswirkungen haben diese Rechtsverletzungen aber dann, wenn es auch noch die Falschen trifft.So wurde z. B. im Boulevard ein reißerischer Bericht über einen Mann, der es darauf
Jean-Marie Le Pen, der Präsident der französischen Partei „Front National“, ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeblitzt.Er hatte bereits 2003 in einem Le-Monde-Interview behauptet: An dem Tag, an dem wir in Frankreich nicht mehr fünf, sondern 25 Millionen Muslime haben, werden es sie sein, die Befehle erteilen. Und die Franzosen werden dicht an den Mauern entlanglaufen und mit gesenktem Blick von den Gehsteigen heruntertreten. Wenn sie es nicht machen, wird man ihnen sagen: „Warum siehst du mich so an? Suchst du eine Schlägerei?“
Die genaue Kenntnis von den Grenzen einer zulässigen Kriminalberichterstattung gewinnt auch für die Wirtschaftsberichterstattung an Bedeutung. Täglich werden neue Malversationen öffentlich bekannt. Immer öfter ist der Stehsatz zu lesen: Für Herrn XY gilt die Unschuldsvermutung. Zuvor stellt sich aber in der journalistischen Praxis schon die Frage, ob und in welchem Umfang die Identität von Herrn XY überhaupt preisgeben werden darf.Der OGH hat diese Frage jüngst für den Treasurer der Hypo-Bank beantwortet. Dieser wurde im Jahr 2006 im „profil“ als Verdächtiger einer strafbaren
Der jüngst verstorbene Herausgeber der Kronen Zeitung, Hans Dichand, beschäftigte auch oft die Mediengerichte. Besonders bemerkenswert war sein gerichtliches Vorgehen gegen die Tageszeitung Der Standard im Jahr 2004. Er empfand die in einem Kommentar von Hans Rauscher wiedergegebene Behauptung, die Kronen Zeitung würde „antisemitische und rassistische Untertöne verbreiten“, als auf ihn gemünzte üble Nachrede und beantragte unter anderem das Einziehen der Tageszeitung. Der Standard trat den Wahrheitsbeweis an und legte insbesondere zahlreiche Kolumnen des früheren Starkolumnisten
In einer demokratischen Gesellschaft sind nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch die Informationsfreiheit, also das Grundrecht, Nachrichten empfangen zu dürfen, von zentraler Bedeutung. Der wirksame Gebrauch politischer Rechte setzt immer den Zugang zu Informationen voraus.Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war kürzlich mit der Klage einer Journalistin befasst, die vom Bundesnachrichtendienstes (BND) erfolglos Einsicht in Archivunterlagen zur Person Adolf Eichmann begehrt hatte.Der BND und das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde verweigerten in
Es gibt viele private Umstände, die ein Mensch vor der Medienöffentlichkeit verbergen möchte. §§ 7 und 7a des Mediengesetzes bieten einen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches und einen Identitätsschutz.Dieser Schutz kann aber u. a. dann nicht beansprucht werden, wenn angenommen werden kann, dass der Betroffene mit der Veröffentlichung einverstanden war: ein Ausschlussgrund, der in der Praxis von großer Bedeutung ist und sehr streng geprüft wird.Das Oberlandesgericht Wien hat im „Fall Amstetten“ nun überraschend relativ allgemeine Aussagen des Rechtsvertreters des
Der gesetzliche Schutz der Persönlichkeit endet grundsätzlich mit dem Tod: Aber auch nach dem Tod können Ansprüche wegen Verletzungen geltend gemacht werden, wenn das Lebensbild grob entstellt wird. Zum Schutzbereich gehört vor allem das unbeeinträchtigte Andenken der lebenden Angehörigen. Inhaltlich geht es aber meistens um die fortwirkenden Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen, die von Angehörigen geltend gemacht werden können.Erst vor Kurzem hat Claudia Haider, die Witwe des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider, Unterlassungsklagen wegen Verletzung seines
Online-Archive, z. B. von Zeitungen, haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie bieten nicht nur Informationen über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch die Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Strittig ist, was alles abrufbar gehalten werden darf oder wieder gelöscht werden muss.Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erst kürzlich damit befasst: Der Kläger wurde im Jahr 1993 wegen Mordes am Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und klagte auf Unterlassung, über ihn im Zusammenhang
Der Bildnisschutz nach dem Urheberrechtsgesetz sichert Ansprüche gegen Bloßstellungen durch Bildveröffentlichungen, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Allerdings muss das Interesse des Abgebildeten mit dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums gegeneinander abgewogen werden.Bisher hat die Rechtsprechung bei nicht allgemein bekannten Personen und bei Privatpersonen besonders berücksichtigt, dass die Beigabe des Bildes eine zusätzliche „Prangerwirkung“ erzielen kann: Die Person wird damit ja erstmals einer breiten Öffentlichkeit individuell optisch
Am 31. Dezember 2006 verstarb Innenministerin Liese Prokop. Am 1. Jänner 2007 sorgte Michael Genner, Obmann von Asyl in Not, mit seinen Äußerungen in einem „Nachruf der besonderen Art“ für Betroffenheit und Irritation: „Die gute Meldung zum Jahresbeginn: Liese Prokop, Bundesministerin für Folter und Deportation, ist tot. Frau Prokop war eine Schreibtischtäterin, … ein willfähriges Werkzeug einer rassistisch verseuchen Beamtenschaft. Kein anständiger Mensch weint ihr eine Träne nach.“Genner wurde wegen des Vergehens der üblen Nachrede für schuldig erkannt und zu einer zum
Dürfen Namen von Verbrechensopfern veröffentlicht werden? Diese ewig strittige Frage war hier schon oft Thema, weil sie sich im Medienalltag täglich stellt. Vor allem dann, wenn ein besonders spektakulärer „Jahrhunderfall“ verhandelt wird.Auch die Gerichte vertreten hier nicht immer eine einheitliche Linie, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt und heiße Debatten in den Redaktionen nährt. So hat das Handelsgericht Wien den Antrag der Tochter von Josef F., der Zeitschrift News zu verbieten, Vor- und Nachnamen im Zusammenhang mit intimen Details zu veröffentlichen, noch lapidar
Das Oberlandesgericht Wien hat medienrechtliche Anträge von Frau Kampusch wegen der Veröffentlichung von (heimlich aufgenommenen) Disco-Fotos in der Gratiszeitung Heute überraschend abgewiesen. Die Begründung fiel befremdlich aus: Ihr höchstpersönlicher Lebensbereich sei nicht verletzt worden. Sie habe sich freiwillig und zu ihrem finanziellen Vorteil ins „Schlaglicht“ der Medien begeben.Nach einer (selten genutzten) Nichtigkeitsbeschwerde des Generalprokurators hatte der Oberste Gerichtshof Gelegenheit, zu diesem Urteil Stellung zu nehmen:Das Hauptargument, Frau Kampusch habe durch
Viele Handybesitzer haben schon Pornografie oder Gewaltdarstellungen auf ihr Mobiltelefon geschickt bekommen. Auch das Filmen einer Schlägerei mit einem Handy kommt immer öfter vor: Vor allem Jugendliche üben Happy Slapping, das „fröhliche Schlagen“, aus. Neue Medien und Technologien machen die prompte Verbreitung möglich. Die fotografierten bzw. gefilmten Tathandlungen selbst sind zwar weitgehend nach einschlägigen Straftatbeständen (Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung etc.) strafbar. Das Herstellen, Zugänglichmachen oder Verbreiten solcher Bildaufnahmen, die eine
Ein neuer Kriminalfall schockiert die Weltöffentlichkeit: Ein elfjähriges Mädchen wurde in den USA entführt, 18 Jahre lang gefangen gehalten, sexuell missbraucht, vergewaltigt. Wir werden in den nächsten Wochen noch viel darüber hören, lesen und wohl auch sehen.Aus juristischer Sicht stellt sich wie immer in solchen Fällen die Frage, ob überhaupt und welche Bilder von (österreichischen) Medien veröffentlicht werden dürfen.Die Veröffentlichung von Bildern der mutmaßlichen Täter, Philipp und Nancy Garrido, ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig. Philipp Garrido
Fiona Grasser (eigentlich: Fiona Pacifico Griffini-Grasser) ist auch im Persönlichkeitsschutzrecht sehr präsent. Sie hat bereits zahlreiche Anträge nach dem Mediengesetz wegen Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches und Klagen wegen Verletzung ihres Bildnisschutzes gegen verschiedenste (Boulevard-) Medien angestrengt. Die Erfolgsquote ist durchaus beachtlich. Die jeweiligen Medieninhaber werden regelmäßig zur Unterlassung und zu Entschädigungszahlungen „verdonnert“.Die Sachverhalte sind fast immer im Wesentlichen gleich: In üppig bebilderten Artikeln werden
„Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen.“ So lautet die Bestimmung des § 7a MedienG, die neben dem (‚mutmaßlichen‘) Täter auch die Opfer einer strafbaren Handlung schützt. Sie sollen nicht ein zweites Mal Opfer werden, Opfer einer ausufernden Berichterstattung.Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Identifizierbarkeit des Betroffenen für einen nicht unmittelbar informierten Personenkreis. Welche Merkmale dafür ausreichen, ist nicht immer einfach zu beurteilen: Selbst wenn gänzlich anonymisiert berichtet wird, können nahe Angehörige, Involvierte
Der Fall F. ist uns allen bekannt. Viele Medien haben Namen, Bilder und höchstpersönliche Details der Opfer veröffentlicht. Deshalb haben die Opfer zahlreiche Anträge nach dem Mediengesetz eingebracht. Seit Kurzem liegt erstmals ein rechtskräftiges Urteil des OLG Innsbruck vor: Durch die bloßstellende Berichterstattung sei sowohl der höchstpersönliche Lebensbereich als auch der Identitätsschutz der Tochter des Täters verletzt worden. Der Medieninhaber muss 3000 Euro Bußgeld zahlen.Das Erstgericht war noch der Überzeugung, dass etwas bereits allgemein Bekanntes nicht Gegenstand
In einer anonymen Anzeige wurden zahlreiche namentlich genannte Sportler und Ärzte beschuldigt, systematisch Blutdoping und damit zusammenhängend Versicherungsbetrug begangen zu haben. Darüber wurde in einer Tageszeitung berichtet. Einer der Genannten brachte dagegen Anträge nach dem Mediengesetz u. a. auf Bezahlung eines Bußgeldes ein.Das Landesgericht für Strafsachen Wien qualifizierte den Artikel als zulässige Verdachtsberichterstattung: Die Berichterstattung sei neutral und objektiv erfolgt, zumal mehrfach auf die Anonymität der Anzeige und deren "Schwachstellen" hingewiesen und
Der Vorwurf, die U-Bahn als Schwarzfahrer benutzt zu haben, ist bloßstellend, kreditschädigend und ehrenrührig. Das hat der Oberste Gerichtshof vor Kurzem entschiedenEin bekannter Industrieller, Aktionär und Vorstandsvorsitzender einer großen Baugesellschaft klagte eine Tageszeitung, die schon auf der Titelseite - garniert mit seinem Foto - vollmundig angekündigt hatte: "Milliardär als Schwarzfahrer". Er machte Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz wegen Verletzung seines Bildnisschutzes geltend und begehrte u.a. Schmerzengeld für die erlittene Kränkung.Der Kläger ist Besitzer
Alle reden über den Fall F. Jeder weiß, wie der Angeklagte, wie die Opfer heißen. Muss das sein und vor allem: Darf das sein?Für die Frage: Muss das sein? bleibt meist gar keine Zeit, weil uns die mediale Realität überrollt. Nicht nur der Boulevard, auch Qualitätsmedien und der ORF haben sich für die Namensnennung und die Veröffentlichung von Bildern des Angeklagten entschieden. Die ungeheuerliche Dimension dieses "Jahrhundertfalles" würde das besondere öffentliche Interesse und damit auch eine identifizierende Berichterstattung rechtfertigen. Ja, es wäre lächerlich, den Namen
In jüngster Zeit haben einige spektakuläre Kriminalfälle Medien Anlass gegeben, besonders ungeniert Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Bekommen die Opfer solcher Übergriffe Recht? Relativ selten, wie die spärliche Rechtsprechung zeigt. Sie finden oft mangels professioneller Unterstützung gar nicht den Weg zu Gericht. Und wenn doch, kann es böse Überraschungen geben:In der Gratiszeitung Heute wurden (heimlich aufgenommene) Fotos von Frau Kampusch und einem jungen Mann in der Disco veröffentlicht und scheinheilig ihre angebliche erste Liebe bejubelt: „Alle freuen sich mit
Und manchmal auch eine "versteinerte" Rechtsprechung: 1986 hatte der Journalist P. M. Lingens Bundeskanzler Kreisky wegen seines Eintretens für frühere SS-Mitglieder u. a. als "unmoralisch und würdelos" kritisiert. Prompt wurde er wegen übler Nachrede verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte deshalb die Republik Österreich wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. Die Kritik sei keine Tatsachenbehauptung, sondern freie Meinungsäußerung. Politische Werturteile sind, auch wenn sie beleidigen, schockieren und stören, im öffentlichen Interesse
Eine bekannte Moderatorin, die in privaten Dingen nicht die Öffentlichkeit scheut, spricht recht offen, allerdings relativ abstrakt, in einem Interview über ihre Scheidung. Der Exmann kontert ebenfalls mit einem Interview, wird darin aber konkret. Detailreich schildert er seine Sicht der Beziehung und vor allem die Trennungsgründe.Fälle dieser Art landen immer wieder vor dem Mediengericht: Die Moderatorin sieht sich in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, weil sie durch diese Schilderungen bloßgestellt wurde. Sie hat daher Bußgeldanträge nach § 7 MedienG gegen das Medium
Im Nationalratswahlkampf 2006 wurde in einer Tageszeitung eine Karikatur bestehend aus vier aneinandergereihten Bildern veröffentlicht. Sie zeigen jeweils eine Frau und einen Mann, die ein Bild in einem Museum betrachten, auf dem ein „Arsch mit Ohren“ abgebildet ist. Folgender Dialog wird ihnen in den Mund gelegt: „Grandios.“ „Also ich finde Hazeh S**sehr gut getroffen.“ „Was? Jetzt hören Sie aber auf! Das ist doch nicht H.C. S***, das ist doch ein Arsch mit Ohren!“ „Jetzt wo Sie’s sagen …“Der Politiker sah darin eine grobe persönliche Diffamierung, verlangte
Der Staatsanwalt hat im Todesfall Haider Details bekannt gegeben, noch bevor dessen Familie Akteneinsicht nehmen konnte. In dieser Situation ist eine öffentliche Stellungnahme eine heikle Angelegenheit, die viel Fingerspitzengefühl und eine sorgfältige Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen erfordert.Alkohol im Blut, zu schnell unterwegs, das sind sicher Informationen über eine prominente Person, die uns interessieren dürfen. Aber die Schilderung von Verletzungen eines Verstorbenen dient wohl nur der Befriedigung unserer Neugier und Sensationslust. Der Informationswert ist