Neues zum Fall „Arsch mit Ohren“

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Im Nationalratswahlkampf 2006 wurde in einer Tageszeitung eine Karikatur bestehend aus vier aneinandergereihten Bildern veröffentlicht. Sie zeigen jeweils eine Frau und einen Mann, die ein Bild in einem Museum betrachten, auf dem ein „Arsch mit Ohren“ abgebildet ist. Folgender Dialog wird ihnen in den Mund gelegt: „Grandios.“ „Also ich finde Hazeh S**sehr gut getroffen.“ „Was? Jetzt hören Sie aber auf! Das ist doch nicht H.C. S***, das ist doch ein Arsch mit Ohren!“ „Jetzt wo Sie’s sagen …“

Der Politiker sah darin eine grobe persönliche Diffamierung, verlangte Bußgeld und bekam dies von den Strafgerichten in zwei Instanzen auch zugesprochen: Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Karikatur seine Ausländerpolitik kritisiere. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Urteile aufgehoben, weil dem politischen Zusammenhang bislang nicht das erforderliche Augenmerk gewidmet worden sei.

Diese Entscheidung wird von vielen abgelehnt. Ich finde sie richtig. Die Karikatur mag zwar wenig originell und geschmacklos sein. Aber darauf kommt es aus juristischer Sicht gar nicht an. Wir brauchen keine Geschmacks- und Gesinnungs- richter. Jeder kann sich selbst eine Meinung bilden und daraus seine Schlüsse ziehen. Politiker sind nicht so schutzbedürftig wie Privatpersonen. Sie suchen gezielt die Öffentlichkeit und können sich auch dort zur Wehr setzen. Viele provozieren ganz bewusst und müssen sich gerade deshalb herbe Kritik gefallen lassen. Besonderen Schutz genießen jedoch Karikatur und Satire: Sie dürfen zwar nicht alles, aber sie dürfen übertreiben, verzerren, verfremden und polemisieren. Sie sollen ja bewusst ein Spott- oder Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln, um die kritisierte Person lächerlich zu machen und bloßzustellen. Solche irrealen Darstellungen werden daher in ihrer Bedeutung ohnehin nicht vordergründig aufgefasst. Wir sollten bei der Grenzziehung nicht kleinlich sein.

Die Autorin ist Medienanwältin in der Kanzlei coop-recht und vertritt u.a. den „Standard“.

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