Ein europareifes Gerichtsurteil

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Im Streit um die Herausgabe von Rohmaterial für die ORF-Dokumentation Am Schauplatz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstaunlich rasch reagiert und eine markante Entscheidung getroffen: Der ORF muss das Rohmaterial nicht herausgeben. Ein klarer Sieg für die Pressefreiheit, der Österreich vor einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) bewahrt hat.

Der umstrittene Sicherstellungsbeschluss des Oberlandesgerichtes Wien wurde vom OGH aufgehoben. Er habe den ORF im Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt. Der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen sei eine der Grundbedingungen der Pressefreiheit. Auch die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließe darin enthaltene Informationen vom Quellenschutz nicht aus. Die zuvor vom OLG Wien vertretene Auffassung, nur vertrauliche Mitteilungen seien Gegenstand des Redaktionsgeheimnisses, wurde vom OGH ausdrücklich nicht geteilt.

Das in § 31 des Mediengesetzes geregelte Redaktionsgeheimnis erfasst daher alles, was Medieninhabern, Herausgebern, Medienmitarbeitern und Arbeitnehmern eines Medienunternehmens im Hinblick auf ihre Tätigkeit mitgeteilt wurde. Selbst wenn die Herausgabe von Film- oder Tonmaterial Aufschluss über schwere und schwerste Verbrechen geben könnte, wird nach dem Mediengesetz das Grundrecht verletzt. Die Vorschrift übertrifft damit sogar das europäische Schutzniveau. Die Menschenrechtskonvention ermöglicht nämlich in extremen Fällen eine Interessenabwägung.

Senatspräsident Ratz hob in seiner mündlichen Begründung auch die Bedeutung eines effizienten Individualrechtsschutzes hervor. Der OGH konnte in der Sache ja nur aufgrund des Erneuerungsantrages des ORF entscheiden. Diese Möglichkeit wurde erst nach zahlreichen Verurteilungen Österreichs durch den EGMR geschaffen.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard"

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