Einladungspolitik des ORF

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Die Einladungspolitik des ORF zu Informationssendungen stößt immer wieder auf Kritik -vor allem bei politischen Parteien, die um mediale Aufmerksamkeit kämpfen. Parteien haben aber keinen Anspruch auf Präsenz in einer bestimmten Sendung. Entscheidend ist, ob es im gesamten Programmangebot allen nennenswerten politischen Kräften möglich ist, ihre Meinungen darzulegen.

Der ORF hat also einen sehr weiten Handlungsspielraum. Die Auswahlkriterien müssen allerdings sachlich gerechtfertigt sein und gegenüber allen Eingeladenen gleichermaßen angewendet werden, was leider nicht immer der Fall ist.

So werden alljährlich die Bundesvorsitzenden der Parlamentsparteien vom ORF zu einer politischen "Parteichef-Runde" in die Live-Sendung "Licht ins Dunkel" am 24. Dezember eingeladen.

Die Bundesvorsitzende der Grünen, Bundessprecherin Eva Glawischnig, war bei der Sendung 2009 verhindert und entsendete ihre offizielle Stellvertreterin, Maria Vassilakou. Der gesamte Sendungsablauf war bereits mit Vassilakou akkordiert, als ihr völlig unerwartet, einen Tag vor der Sendung mitgeteilt wurde, dass Vertretungen nur in Absprache mit der Informationsdirektion, also mit Elmar Oberhauser, nominiert werden könnten. Ihre Teilnahme werde nicht akzeptiert, da sie bei den Wiener Wahlen Spitzenkandidatin sei.

Die Grünen haben dagegen erfolgreich eine Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat wegen Verstoßes gegen das Objektivitätsgebot erhoben. Vassilakou habe die vom ORF vorgegebenen Kriterien für die Teilnahme an der Sendung im gleichen Umfang erfüllt, wie etwa der gleichzeitig eingeladene Bundesparteiobmann und Spitzenkandidat der FPÖ bei den Wiener Wahlen. Da auch HC Strache teilnehmen "durfte", hätte Vassilakou vom ORF nicht wieder ausgeladen werden dürfen. Der ORF bekämpft diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard"

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