Neue Urteile zum Identitätsschutz

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jänner richtungsweisende Urteile für den Identitätsschutz gefällt: Krone/krone.at und Kurier hatten 2005 mehrmals über ein schwer misshandeltes Kind berichtet. Auch der Name der Täter wurde genannt, auf krone.at wurden sogar Fotos des Opfers veröffentlicht. Alle Medien wurden verurteilt und ihre Beschwerden wurden vom EGMR abgewiesen: Sie hätten auch ohne diese Angaben den Missbrauch von Minderjährigen thematisieren können, weil diese zum Verständnis der Ereignisse nicht notwendig waren. Dass die Mutter des Opfers ursprünglich der Krone die Erlaubnis zur Publikation einiger Fotos erteilt hatte, war nicht relevant, da sie ihre Zustimmung widerrufen hatte. Auch die Entschädigungen (Krone 8000, krone.at 12.000 und Kurier 10.000 Euro) seien angemessen. Die Urteile des OLG Wien wurden damit vom EGMR bestätigt.

Der Standard berichtete 2006 über Verluste der Hypo Alpe Adria durch Spekulationsgeschäfte. Wegen Namensnennung des Leiters der Treasury-Abteilung musste er 5000 Euro Entschädigung zahlen. Der EGMR folgte der Beschwerde des Standard: Der Betroffene sei zwar keine "Public figure“, aber das öffentliche Interesse an seiner Identität überwog seine Anonymitätsinteressen. Entscheidend war vor allem, dass die politische Dimension und die personellen Verwicklungen des Bankskandals ohne Namensnennung kaum verständlich gewesen wären und die (mittlerweile eingestellten) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nur nebenbei erwähnt worden waren. Es handelt sich dabei um die erste Verurteilung Österreichs wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art 10 MRK seit 2008.

Zuletzt waren die Mediengerichte sehr bemüht, der Rechtsprechung des EGMR zu folgen. Sie sind erneut gefordert, diese Urteile umzusetzen. Das sollte vor allem Verbrechensopferns zugute kommen.

Der Autor ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard“

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