Grenzen der Kritik an der Justiz

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Im Mai 2005 berichtete Florian Klenk im Falter über einen "Justizskandal“: Eine Asylwerberin hatte einen Wachmann wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Wachmann wurde im Zweifel freigesprochen. Der Frau wurde nicht geglaubt. Sie wurde vielmehr der Verleumdung bezichtigt.

Klenk kritisierte die Strafrichterin massiv: "Richterin K. unterstellt der Asylwerberin im Urteil ohne Beweise die niedrigsten Motive.“ Und: "Gewiss, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muss sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab, und sie unterstellen ihr - ohne einen Beweis zu liefern - die übelsten Absichten.“

Die Richterin brachte medienrechtliche Anträge wegen übler Nachrede gegen den Falter ein. Dieser musste 7000 Euro Entschädigung zahlen. Dagegen beschwerte sich der Falter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. Erfolglos: Der EGMR ist einstimmig der Ansicht, dass es sich bei den schwerwiegenden Vorwürfen um Tatsachenbehauptungen handle, deren Wahrheit vom Falter nicht unter Beweis gestellt worden seien. Schließlich müsse auch die besondere Rolle der Justiz als Garant der Rechtsstaatlichkeit beachtet werden. Die Justiz benötige das Vertrauen der Öffentlichkeit, um bei der Erfüllung ihrer Pflichten erfolgreich zu sein. Dieses Vertrauen müsse gegen destruktive Angriffe geschützt werden. Schließlich stünden Richter(innen) unter dem Gebot der Zurückhaltung und Verschwiegenheit.

Das Urteil überrascht, weil der EGMR sonst politischer Kritik einen sehr weiten Spielraum gewährt und sich public figures sehr viel gefallen lassen müssen. Richter(innen) haben zwar schon bisher den stärksten Schutz vor öffentlicher Kritik beim EGMR genossen. Das ist aber auch in diesem schwierigen Grenzfall umstritten.

Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u.a. den "Standard“

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