Kampusch-Fotos vor dem EuGH

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Die Fotografin Eva-Maria Painer hat von Natascha Kampusch Porträtaufnahmen im Kindesalter gemacht. Diese Fotos wurden jahrelang von der Polizei zur Fahndung auch an Medien und Nachrichtenagenturen weitergegeben und veröffentlicht.

Nach dem spektakulären Auftauchen von Kampusch wurden sie besonders oft veröffentlicht. Auch ein Phantombild über ihr damaliges noch nicht bekanntes Aussehen auf Basis dieser Porträtaufnahmen machte die Runde. Painer klagte erstmals wegen Verletzung ihrer Urheberrechte und verlangte u. a. ein "geschmalzenes“ Entgelt und ihre Namensnennung bei Fotoveröffentlichungen. Gegen einige Medienverlage ist seit Jahren ein Rechtsstreit anhängig, in dem erbittert um den Umfang ihrer Rechte gestritten wird.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde angerufen und hat ein Urteil gefällt, das wichtige Klarstellungen durchaus im Interesse der betroffenen Verlage liefert und die bisherige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs weitgehend bestätigt: Auch Porträtfotografien sind geschützt, wenn sie schöpferische Fähigkeiten zum Ausdruck bringen.

Ihre Nutzung kann aber frei sein, wenn sie korrekt zitiert oder wenn sie zu Fahndungszwecken bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen verwendet wurden. Auch Presseverlage können einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten, indem sie ohne konkreten Fahndungsaufruf das Foto einer gesuchten Person veröffentlichen. Die Angabe des Urhebers kann im Einzelfall unterbleiben, wenn die Sicherheitsbehörden die Fotos ohne Urheberangaben zugänglich gemacht haben. Sonst muss immer der Name angegeben werden.

Der EuGH entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist also jetzt Sache der österreichischen Gerichte über die Klage im Einklang mit dieser Entscheidung zu urteilen. Damit sollte nun ein Ende des Streits absehbar sein.

Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard“

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