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Im November 2012 veröffentlichte die Tageszeitung Österreich im Zusammenhang mit einem Strafverfahren das Gerücht, die Angeklagte habe in einem Pornofilm mitgespielt.

Dieses Gerücht habe im Gerichtssaal die Runde gemacht, ein entsprechender Film sei ins Internet gestellt worden, zwischen der Filmdarstellerin und der Angeklagten bestehe eine große Ähnlichkeit. Dazu wurde ein "Filmfoto" veröffentlicht, um die Ähnlichkeit zu dokumentieren. Auch der Anwalt wird zitiert: "Für mich ist das völlig neu und auch vollkommen unvorstellbar, und ich kann dazu keine Erklärung abgeben."

DerPresserat, einVerein,dersich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt, hat sich mit dieser Berichterstattung aus eigener Wahrnehmung befasst: Seiner Ansicht nach seien bei der Verbreitung von Gerüchten Medien besonders in die Pflicht zu nehmen. Aus ethischer Sicht dürften Behauptungen nämlich nicht einfach in ein Gerücht gegossen werden und von einem Medium gebracht werden.

In der Berichterstattung werde zwar ausdrücklich von Gerüchten gesprochen und eher vorsichtig formuliert. Dennoch bleibe offen, dass die Betroffene tatsächlich in einem derartigen Film mitgewirkt habe. Ein öffentliches Interesse an der Information könne der Senat auch nicht erkennen, vielmehr würde diese Behauptung in die Intimsphäre der Betroffenen eingreifen. Damit würde der Artikel gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen.

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Gerüchte wirken nämlich sehr oft ihrem Sinngehalt nach wie definitive Behauptungen. Nachrichten müssen aber sorgfältig recherchiert und überprüft werden. Sich auf Gerüchte zu verlassen, genügt nicht. Österreich hat sich übrigens nicht der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates unterworfen und auch nicht von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.

Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u.a. den "Standard"

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