Presserat: Bilanz eines ersten Jahres

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Der Österreichische Presserat ist - nach achtjähriger Abstinenz - seit rund einem Jahr wieder für die österreichischen Printmedien operativ tätig. Er ist eine Selbstregulierungseinrichtung, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht und der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit verpflichtet ist. Allfällige Missstände im Pressewesen sollen aufgezeigt und diesen entgegengewirkt werden.

Aber die Neugründung ist umstritten, nicht zuletzt weil dem Presserat nur wenig Handlungsspielraum zugestanden wurde: Beschwerdeführer müssen auf den Gerichtsweg verzichten, wenn sie den Presserat anrufen. Das bedeutet, dass sie im Beschwerdefall keine Schadenersatzforderungen vor Gericht geltend machen können -ein hoher Preis für eine schiedsgerichtliche Entscheidung. Bei einer erfolgreichen Beschwerde ist als Sanktion ausschließlich die Veröffentlichung der Entscheidung im betreffenden Medium vorgesehen.

Mittlerweile wurde immerhin die Möglichkeit geschaffen, auch eine Entscheidung gegen Medien zu veröffentlichen, die nicht Mitglieder des Presserates sind. Das war anfangs nicht zulässig. Die Entscheidung muss nur von "grundsätzlicher Bedeutung“ sein.

Jedenfalls können sich nicht nur individuell Betroffene, sondern alle Personen, die sich durch die Berichterstattung in einem Printmedium und dessen Online-Ausgabe beschwert fühlen und einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse vermuten, an den Presserat wenden. Und der Presserat selbst kann jederzeit aus eigener Veranlassung ein "selbständiges“ Verfahren einleiten.

Damit wurde letztlich doch ein größerer Spielraum für die Auseinandersetzung mit medialen Auffälligkeiten geschaffen. Dieser wird zunehmend genutzt. Der Presserat hat bereits in rund 90 Fällen Entscheidungen getroffen - auch zugunsten von Medien.

Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard“

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