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Verleger und Journalisten schließen Lücke der Kontrolle. Regeln für Wirtschaftsberichte nach Jahren auf EU-Niveau.

Was den Beginn der Tätigkeit des neuen Presserates betrifft, stellt der Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA), der renommierte frühere Wirtschaftsjournalist Klaus Grubelnik, klar: „Wir meinen, das sollte so rasch wie möglich erfolgen.“ Gründe für den Presserat, flott ans Werk zu gehen, gibt es in der Tat genügend. Diese liegen in den teils konkurrenzbedingten, teils von Opfern der Berichterstattung behaupteten Verstößen gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Und vor allem sind es die EU-Richtlinien gegen Marktmissbrauch aus dem Jahr 2003 und die Börsegesetz-Novelle 2004, die für börsenrelevante Wirtschaftsinformationen eine Selbstkontrolle der Medien verlangen. Damit sollen sachgerechte Information gewährleistet und Interessenkonflikt durch Offenlegung vermieden werden.

Eben nicht zuletzt aufgrund dieses Drucks einigten sich vorige Woche Verlegerverband und Journalistengewerkschaft unter Beteiligung von Chefredakteuren auf ein neues Modell und vor allem auf eine neue Arbeitsweise des vor gut acht Jahren zusammengebrochenen alten Presserates.

Verleger setzen Reformen durch

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), in den Verhandlungen von seinem Generalsekretär Gerald Grünberger vertreten, hat sich mit seinen Vorstellungen einer Reform weitgehend durchgesetzt. Die beiden Senate, die über Verstöße gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse entscheiden, werden künftig von einem Juristen geleitet, um sachgerechte Verfahren zu gewährleisten. Zudem soll es möglich sein, Beschwerden vor dem Presserat vollständig und abschließend zu behandeln. Die Beschwerdeführer sollen, zuvor ausreichend belehrt, auf eine Klage vor einem Gericht gegen Berichte verzichten, wenn sie denselben Gegenstand vor dem Presserat verhandelt sehen wollen.

Die Journalistengewerkschaft stand dieser Neuerung kritisch bis ablehnend gegenüber, setzte aber durch, diese Neuerung nach ersten Erfahrungen zu überprüfen. Die Verleger haben sich aber vorerst damit durchgesetzt. Sie verwiesen auf Beispiele, wonach Beschwerdeführer zuerst den Presserat anriefen, dann mit dessen negativer Einschätzung medialer Berichte vor Gericht umso eher Verurteilungen und Entschädigungszahlungen der Medien erreichen konnten.

Ersatz für Aufsichtsbehörde

Der neue Presserat ist die für börsenrelevante Wirtschaftsberichte von EU und Börsegesetz verlangte Selbstkontrolle. Gibt es diese nicht, hätte eine Aufsichtsbehörde, in Österreich die Finanzmarktaufsicht, über die Einhaltung der Regeln gegen Marktmissbrauch zu wachen. Enthalten nämlich die Berichte über börsennotierte Unternehmen hinsichtlich des Kaufes oder Verkaufes von Aktien eine Empfehlung, so fordern die Gesetze von den Medien eine sachgerechte Information und eine Offenlegung möglicher Interessenkonflikte.

Der Presserat überwacht im Wesentlichen die Einhaltung des Ehrenkodex. Dieser verpflichtet Journalisten zu korrekter Arbeitsweise und Berichterstattung. Das Regelwerk der Ethik für Printmedien soll ebenfalls überarbeitet werden.

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