Medienfreiheit auf österreichisch

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Die aktuellen Geschehnisse rund um Eingriffe in das Redaktionsgeheimnis (die #ORF Tapes#) und unrechtmäßige Einvernahmen von JournalistInnen haben eine Diskussion über Sinn und Unsinn medienrechtlicher Bestimmungen in Österreich angestoßen. Dabei werden # wieder einmal # zwei Grundprobleme unseres Medienrechtes deutlich:

1. Es gibt ein solches im Sinne konsistenter und durchgängig abgestimmter Gesetzte nicht. Man mag einwenden, dass es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, die eben verschiedene Rechtsgebiete betrifft und unterschiedliche Tatbestände regulieren muss. Warum jedoch jene Gesetze, die dem Schutz der Persönlichkeit dienen, jene die Medienförderung regeln, jene die die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis schützen sollen, nicht im Sinne einer gesamthaften Medienstrategie (ökonomisch, sozial und juristisch) abgestimmt werden, bleibt # so nötig dies wäre # unklar.

2. Bei aller Wertschätzung juristischer Fachkompetenz: Im Falle komplexer Medienagenden reicht diese offensichtlich nicht aus. Gerade bei den ORF-Tapes (und der Urteilsbegründung) wird eine profunde Distanz (um nicht zu sagen ein solides Unverständnis) journalistischer Arbeitsweisen deutlich. Ich weiß schon, dass man Gesetzte immer so oder so auslegen und anwenden kann und dass dabei auch Fehler passieren können; aber es ist wohl auch möglich, dass Gesetzte so formuliert werden, dass Probleme, die aus inhaltlicher und fachlicher Distanz entstehen können, systemimmanent sind. Im Falle des Schutzes des Redaktionsgeheimnisses und der Pressefreiheit scheint dies der Fall zu sein. Aber wer weiß: Vielleicht kann man, wenn der Schock nachgelassen hat, Pressefreiheit in der Mediendemokratie angemessen regeln und vielleicht bei der Formulierung von Gesetzen ein wenig auf jene hören, die sich in der Sache selbst auskennen.

* Der Autor ist Prof. f. Kommunikationswissenschaft in Klagenfurt

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