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* "Kreuz-Urteile“ gefällt

Das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten ist, so Österreichs Verfassungsgerichtshof, zulässig. Auch vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat sei dies nicht als "Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion“ zu werten, entschied der VfGH am 16. März. Die Beschwerde gegen Kreuze und religiöse Feiern im Kindergarten hat ein niederösterreichischer Vater eingebracht.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab Italien im "Kruzifix-Streit“ recht. Der Rechtsstreit um das Kruzifix in den Klassenzimmern war seit 2002 durch alle Instanzen gegangen. Eingebracht worden war die Klage gegen das Kreuz von der finnischen Atheistin Soile Lautsi. In der Urteilsbegründung des EGMR heißt es, dass sich nicht beweisen lasse, "ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist“. In der Entscheidung der österreichischen Höchstrichter sieht Kardinal Schönborn die religiöse und ethische Erziehung und die damit verbundenen Rechte von Kindern und Eltern gestärkt. (APA/KAP)

* "Tendenziöse“ Kirchenumfrage

Als "tendenziös und wissenschaftlich unbrauchbar“ hat der Wiener Religionssoziologe Paul Zulehner eine am 20. März veröffentlichte Darstellung von Umfrageergebnissen zur Lage der katholischen Kirche in Österreich kritisiert. Die Träger des laufenden "Anti-Kirchenvolksbegehrens“ hatten unter Berufung auf eine Integral-Umfrage behauptet, mehr als ein Viertel der Katholiken (27 Prozent) überlegten derzeit einen Kirchenaustritt.

Darstellung und Interpretation der Studie zeigten eher die Wünsche der Autoren als die tatsächliche Lage der Kirche, so Zulehner, der selbst in die Auswertung der seit Jahren regelmäßig durchgeführten europäischen Wertestudien eingebunden ist. (KAP)

* Superintendent wiedergewählt

Der steirische evangelische Superintendent A.B., Hermann Miklas, ist am 19. März im Amt bestätigt worden. Miklas wurde von der Superintendentialversammlung in Krottendorf bei Weiz für eine zweite Amtsperiode gewählt. Die Amtszeit eines Superintendenten ist in der evangelisch-lutherischen Kirche in Österreich auf zwölf Jahre festgesetzt. (KAP)

* Bischofskonferenz tagt in Brixen

Unter dem Vorsitz von Kardinal Christoph Schönborn findet vom 21. bis 24. März die Vollversammlung der österreichischen Bischofskonferenz in Südtirol statt.

Zu den zentralen Themen werde die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich zählen. Weiters werde man sich mit der Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahlen im nächsten Jahr und damit, "wie es nach den zahlreichen Kirchenaustritten mit der Entwicklung der Kirche weitergehen wird“, befassen, so Schönborn. (KAP)

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