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Der Vatikan hat auf seiner Webseite die internen Richtlinien der Glaubenskongregation zur Bekämpfung von Kindermissbrauchsfällen in der Kirche aus dem Jahr 2003 veröffentlicht. Danach soll bei Kindermissbrauch durch Priester stets das Zivilgesetz des jeweiligen Landes gelten, in dem das Verbrechen gemeldet wurde. Die Kirche habe immer die Pflicht, den Behörden den Missbrauch zu melden. Kindesmissbrauch darf als Verbrechen niemals als verjährt gelten. Der Papst kann bei schweren Fällen und bei der Verurteilung eines Priesters wegen Kindesmissbrauchs seitens eines Zivilgerichts einen Priester ohne Prozess laisieren. (APA)

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