Beirat ist leider nur Beiwagerl

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"Beiwagerl" haben in der Schule die Studentinnen und Studenten geheißen, die ihren Probeunterricht unter Aufsicht "richtiger" Lehrer absolvierten. Solange die Autoritäten dabei waren, hat das funktioniert. Doch ohne diese Aufsicht wurden die Studenten - und vor allem die Studentinnen - von den Schülern dort abgestellt, wo Beiwagerl eben stehen: völlig daneben.

Dem Menschenrechtsbeirat im Innenministerium geht es jetzt wie diesen Lehrerinnen und Lehrern ohne Autorität und Sanktionsmöglichkeiten - er wird zum Menschenrechts-Beiwagerl degradiert. So geschehen am Montag: Das Fremdenrecht entspricht nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist menschenrechts- und damit verfassungswidrig, bemängelt der Beirat und fordert eine Änderung des Gesetzes.

"Ja, dürf'n denn des?", fragt man sich daraufhin im Ministerium und antwortet postwendend: Das Fremdenrecht widerspreche "natürlich nicht" der Menschenrechtskonvention und außerdem sei "der Menschenrechtsbeirat nur beratendes Gremium und habe nicht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden". Armes Menschenrechts-Beiwagerl: Wenn sich das Innenministerium mit den selbst zugelassenen Kritikern in den eigenen Reihen brüsten will, dürfen sie glänzen; wenn diese Kritiker aber tatsächlich kritisieren, werden sie abgestellt.

Entstanden ist der Menschenrechtsbeirat 1999 nach dem Tod des "zugeschnürten" Schubhäftlings Marcus Omofuma, um "strukturelle Mängel und signifikante Einzelfälle" aufzuzeigen. Acht Jahre und drei Innenminister später ist Omofuma vergessen, ein menschrechtswidriges Fremdengesetz in Kraft und der Menschenrechtsbeirat nur mehr lästig - oder bloß noch das, was Wiens Caritas-Direktor Michael Landau schon 1999 befürchtet hat: "eine Beschäftigungstherapie für Kritiker".

wolfgang.machreich@furche.at

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