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Empfehlung des Landes

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Befürchtungen, im künftigen Privatradio würden die anerkannten Religionsgemeinschaften, insbesondere die Katholische und Evangelische Kirche, kaum berücksichtigt, zerstreut der Geschäftsführer der „Steirischen Regionalradio GesmbH", Alfred Grinschgl, im FURCHE-Gespräch. Es werde „selbstverständlich Programm-Nischen" geben, wo die christlichen Kirchen „Programmelemente in entsprechender Weise einbringen können", betont Grinschgl. Allerdings halte er es nicht für sinnvoll, wenn jede einzelne Diözese eigene Beiträge produzieren wollte. Die Bereitschaft der „Steirischen Regionalradio GesmbH", die „gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in der Programmgestaltung zu berücksichtigen", sei aus dem Regionalradiogesetz ableitbar, argumentiert Grinschgl.

Daß die „Regionalradio Steiermark GesmbH" der Favorit der steirischen Landesregierung für die einzige Regionalradiofrequenz ist, hat patriotische und wirtschaftliche Motive. Dabei beruft sich der Verfassungsdienst der Landesregierung auf die Vorgaben des Regionalradio-Gesetzes, wonach „den im Verbreitungsgebiet wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen Gelegenheit zur Darstellung ihrer Meinungen" gegeben werden, soll. Die Landesregierung nimmt den Begriff „Regionalradio" sehr ernst und wörtlich, denn sie empfiehlt in einer Stellungnahme, daß „die neun Rewerber, die ihien Sitz beziehungsweise Wohnsitz nicht im Bereich des Bundeslandes Steiermark haben, bei der Erteilung der Sendelizenz für die Regionalradiokette nicht berücksichtigt werden" sollten.

Auch der Leobner Bewerber Werner Gürth komme, so das Gutachten der Landesjuristen, für die Vergabe einer landesweiten Regionalradio-kette flicht in Betracht, da er „ausdrücklich einen Antrag betreffend die Erteilung einer Sendelizenz für Lokalradio" gestellt habe. Und dem „Me-dienprojektverein Steiermark

- Freies Radio Steiermark" fehle schließlich eine solide finanzielle Basis. Der Antrag des Medienprojektvereins beinhaltet das wirtschaftliche Eingeständnis, daß der Sendebetrieb „zumindest fünf Jahre lang von der Gewährung von Subventionen abhängig" sein dürfte. . Damit bleibe, so die Argumentation des steirischen Verfassungsdienstes, als einziger qualifizierter Bewerber die „Regionalradio Steiermark GesmbH", in der „wesentliche Medienunternehmungen und Repräsentanten von Medienbetrieben, sowie bedeutende wirtschaftliche Kräfte des Landes vertreten" seien. Diese Konzentration der bedeutendsten Gruppen würde einerseits eine „redaktionelle Qualität und andererseits eine solide wirtschaftliche Absicherung des Projektes gewährleisten".

Aufgrund der besseren wirtschaftlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen wäre nach den vorgegebenen Richtlinien der „Regionalradio Steiermak GesmbH" der Vorzug zu geben, empfiehlt der Verfassungsdienst der Landesregierung offen. Diese entschied mit 8:1 Stimmen, daß die Lizenz für die Regionalradiokette Steiermark der „Regionalradio Steiermark GesmbH" erteilt werden soll.

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