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Sie wollen ein Haus, eine Eigen-tumswohung oder ein Grundstück kaufen? Dabei stellt sich die Frage, wer sorgt für die Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch? Und auch der Verkäufer macht sich Sorgen um die vollständige und pünktliche Zahlung des Kaufpreises. In solchen Fällen wird ein Treuhänder eingeschaltet, der dafür sorgt, daß alle Beteiligten die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten.

Die österreichischen Notarinnen und Notare, durch Gesetz und Amtseid besonders strengen Berufspflichten unterworfen, sind professionelle Treuhänder. Das vor einem Jahr geschaffene notarielle Treuhandregister sollte das Treuhandwesen Österreichs übersichtlich gestalten und gleichzeitig ein Zeichen setzen gegen die inflationäre Verwendung des Treuhandbegriffes.

Über Erfahrungen mit dem am 1. Februar des Vorjahres in Betrieb genommenen, computergestützten Treuhandregister, berichtete Georg Weißmann, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, bei einer Pressekonferenz in Wien.

Das elektronisch geführte notarielle Treuhandregister bietet für die Auftraggeber von Treuhändern derzeit einen Versicherungsschutz von 60 Millionen Schilling. „Trotz des bestehenden hervorragenden Versicherungsschutzes", meint Weißmann, „verhandeln wir neue, noch bessere Bedingungen für unsere Klienten. Es ist jedoch nicht leicht, Versicherungen für höhere Leistungen zu gewinnen".

Die Kosten der Versicherung tragen allein die Notariate. Sie werden nicht auf die Klienten überwälzt.

In das Treuhandregister müssen alle Treuhandschaften über 100.000 Schilling eingetragen werden. Innerhalb des letzten Jahres wurden 13.300 Treuhandschaften abgewickelt, derzeit sind 7.570 Treuhandschaften mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15,5 Milliarden Schilling registriert.

Jeder Notar ist mit dem Treuhandregister online verbunden und meldet sofort jede übernommene Treuhandschaft über 100.000 Schilling. Beträge darunter sind durch die gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung des Notars sowie einer von der Österreichischen Notariats-kammrr abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherung gedeckt. Übersteigt die Treuhandsumme die Höchstgrenze von 60 Millionen Schilling, ist der Notar zum Abschluß einer Individualversicherung verpflichtet.

Ob alles in Ordnung abgewickelt wurde, erfährt man bei der Notariatskammer, wo jeder Notar anfragen kann. Darüber hinaus hat jeder Klient Anspruch auf einen Registerausdruck, auf dem die übernommene Treuhandschaft, der Treuhandrahmen und die Treugeber ausgewiesen sind.

Die ordnungsgemäße Durchführung von Treuhandschaften wird regelmäßig streng kontrolliert. Allenfalls aufgetretene Unzulänglichkeiten werden sofort der zuständigen Notariatskammer berichtet.

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