Gesetzesänderungen im Überblick

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Künftig soll es im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zehn Aufenthaltstitel geben, die von der befristeten Niederlassung bis zum Daueraufenthalt reichen. Im Rahmen der Integrationsvereinbarung muss das Sprachniveau A2 in zwei statt bisher fünf Jahren nachgewiesen werden. Die Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft wird das höhere B1-Niveau. Ein Integrationsbeirat soll zum Meinungsaustausch mit Institutionen führen, die mit Integrationsagenden betraut sind.

Das Asylgesetz sieht vor, dass der Fremde über seine Pflicht zur Ausreise unverzüglich zu informieren ist, insbesondere über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. Künftig wird es für diese eine Frist geben. Für Rechtsberater liegt laut dem Gesetz die Zuständigkeit nach Einbringen des Antrags beim Bundesasylhof. Ihr Zuständigkeitsbereich wird künftig erweitert. So kann Rechtsberatung dann auch in Verfahren am Asylgerichtshof in Anspruch genommen werden.

Im Fremdenpolizeigesetz wird vermerkt, dass vor der Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen festgestellt werden muss, dass diese einem Familienmitglied, einem Vormund oder einer Fürsorgeeinrichtung übergeben werden. Änderungen gibt es auch bei Schubhaftregelungen, so kann die Schubhaft unter Umständen bis zu 18 Monate dauern. Drittstaatsangehörige werden während des Rückkehrentscheidungsverfahrens kostenlos durch eine Rechtsberatung unterstützt.

Am Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 bemängelt die UNHCR, dass es nicht in Einklang zum "Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit“ von 1961 stehe. Diesem ist Österreich 1972 beigetreten. So entfällt nach dem geltenden Recht die Staatsbürgerschaft bei Militärdienst für einen fremden Staat. Das Übereinkommen sieht jedoch ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft vor, und nicht deren automatischen Verlust. Die Organisation fordert Abänderungen.

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