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Akademienstreit

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Durch dasKunsthochschxil-Or-ganisationsgesetz 1970 iviirden die österreichischen Kunstaka-demieii in den Rang von Hochschulen erhoben uiid den Universitäten gleichgestellt.

Das Kunsthochschul-Orgäni-sationsgesetz soll nun den sechs inläudischeri Kunsthochschulen endlich die gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit geben. Die künftigen Musiker und Bildhauer sind dann berechtigt, den akademischen Grad .Mag- art." zuführen.

Und das ist der Stein des Anstoßes für den Streit zwischen Musikhochschulen und Musikkonservatorien. Befürchten doch letztere, daß durch den Magistertitel ihre Absolventen zu Musikern zweiter Klasse degradiert werden. Rektor Helmut Schwarz von der Wiener Musikhochschule kontert aber geschickt: Denn seine Studenten müßten sich neben der praktischen Arbeit auch der Wissenschaft widmen (was aber die Konservatorien seiner Meinung nach nicht tun). Die Hochschulen wurden bereits 1970 durch das KHOG zu einer Integration zwischen Wissenschaft und Praxis verpflichtet. Und das Recht der Graduierung müsse wohl allen hohen Schulen zuste-

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