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Aushöhlung

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Seit der ,J£lagenfurter Affäre“ (Verhaftung eines Kirchenbeitragsbeamten im Gerichtssaal) dreht sich ein Karussell wüster Vermutungen.

In Wahrheit geht es um viel simplere Dinge. Jeder Österreicher — und damit auch die Kirche - hat auf Grund des Meldegesetzes die Möglichkeit, Auskunft aus dem jeweiligen Melderegister zu erhalten. Meldeauskünfte sind mit einer Eingabegebühr von 120 Schilling belastet, von der die Kirche befreit ist. Dagegen wird die Kirche seit einem Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom November 1982 mit einer Verwaltungsabgabe von 10 Schilling pro Auskunft belegt, was zumindest dem Geist des gültigen Konkordats von 1933 widerspricht.

In Klagenfurt ist es üblich, daß die Finanzkammer beim Meldeamt Sammellisten einreicht. Mit Wissen der Amtsleitung bekamen die Meldeamts-Leute bis 1980 eine geringe Entschädigung für die Bearbeitung der Listen. Seither nicht mehr. Aber das Meldeamt verrechnet dafür der Finanzkammer auch die 10 Schilling pro Auskunft-Abgabe nicht.

Eigentlich sollte man mehr über die staatliche Taktik reden, die das Kirchenbeitragsgesetz (siehe Auskunft-Gebühr) ständig aushöhlt und die kirchlichen Vorschläge zu einem neuen, „austrifizierten“ Kirchenbeitragsgesetz „abliegen“ läßt.

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